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Emotionale Abschiebung in Isny: Altenpfleger aus Äthiopien sorgt für Entsetzen

In Isny entsetzt die Abschiebung des Äthiopiers Ismail A. einen Altenhilfezentrum-Geschäftsführer. Trotz Ausbildungsplatz und emotionalem Abschied bleibt die rechtliche Lage angespannt. Was geschah?

Die Abschiebung eines 26-jährigen Äthiopiers sorgt in Isny im Allgäu für großes Entsetzen. Frank Höfle, Geschäftsführer des Altenhilfezentrums St. Elisabeth, drückt sein Unverständnis über die Entscheidung aus, die sich einen Tag vor der erzwungenen Ausreise des Mitarbeiters, Ismail A., ereignete. A. kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland, sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt, was letztendlich zur Einschätzung führte, dass er ab März 2020 als ausreisepflichtig galt, da er gegen Aufenthaltsrichtlinien verstoßen hatte. Höfle beschreibt, wie die Polizei A. während seiner Schicht abholte und abtransportierte.

Höfle, der A. während seiner Sozialstunden im Altenhilfezentrum kennengelernt hatte, bot ihm eine Ausbildung zum Altenhilfepflegeassistenten an. Diese Entscheidung war folglich nicht nur sozialer Natur, sondern auch ein Versuch, A.s Integration in die Gesellschaft voranzutreiben. Er hatte einen Ausbildungsvertrag, der im August 2024 begonnen hätte. Trotz dieser Hoffnung wurde die Abschiebung vollzogen, als Höfle am Tag der Aktion nicht im Zentrum war, und vier Polizisten A. abholten.

Versuche, die Abschiebung zu verhindern

Gespräche mit Politikern und einer Anwältin, die Höfle führte, um eine weitere Legalisierung von A.s Aufenthalt zu erreichen, blieben ohne Rückmeldung. Das Regierungspräsidium Karlsruhe begründete die Abschiebung mit A.s Vorstrafen als Lichtblick einer negativen Entscheidung. Am Tag nach der Abschiebung informierte A. Höfle aus Addis Abeba, wo er sicher angekommen ist und versicherte, dass es ihm gut gehe.

Die gesetzliche Grundlage für Abschiebungen in Deutschland ist im Aufenthaltsgesetz festgehalten. Ein Asylantrag wird abgelehnt, wenn die Gründe für das Asyl nicht vorliegen, was in A.s Fall die Ausreisepflicht zur Folge hatte. Nach der Ablehnung des Asylantrags kann eine Abschiebung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeordnet werden. Dabei ist festzustellen, dass A. aufgrund seines abgelehnten Antrags und seiner Vorstrafen keine Möglichkeit hatte, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, was häufig tragische Folgen für die Betroffenen hat, die ohnehin oft vor Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen fliehen.

Zukunftsperspektiven für Ismail A.

Für A. gilt nun eine zweijährige Sperre für die Einreise nach Deutschland, nach deren Ablauf er gegebenenfalls erneut Asyl beantragen kann. Eine Wohnung in der Nähe des Altenhilfezentrums war bereits für ihn vorbereitet. Höfle bleibt in Kontakt zu A. und unterstützt ihn weiterhin mit seinem Gehalt und einem Laptop, damit die Ausbildung nicht vollständig verloren geht.

Staatliche Verfolgung, wie sie im Asylrecht verankert ist, spielt eine entscheidende Rolle in diesem Kontext. Der Schutz wird nur gewährt, wenn die Betroffenen im Herkunftsland mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen rechnen müssen, was in vielen Fällen nicht nur politisch motiviert ist, sondern auch auf Basis von Rasse, Nationalität oder sozialen Gruppen ausgerichtet wird. A.s Situation ist daher nicht nur individuell, sondern spiegelt auch ein größeres Problem wider, mit dem viele Asylsuchende konfrontiert sind: die instabile und oft tragische Wahrnehmung menschlicher Rechtsgüter in Krisenregionen.

Die Dimensionen der Migrantenrechte und die damit verbundenen Herausforderungen in Deutschland zeigen, dass Abschiebungen wie die von Ismail A. oft mit tiefgreifenden Folgen für die Betroffenen und ihre Gemeinschaften verbunden sind. Die Entwicklung dieses Falls wird insbesondere von Menschenrechtlern und Unterstützern kritisch begleitet, da sie die zentrale Frage aufwirft, wie ein menschenwürdiges Aufenthaltsrecht tatsächlich aussehen kann.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.anwalt.org
Referenz 3
www.bamf.de
Quellen gesamt
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