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Ellwangen führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein – Neuer Umgang mit Geld!

In Ellwangen erhalten 148 Asylbewerber erstmals eine Bezahlkarte, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Regelung fördert den Einkauf vor Ort und minimiert Geldtransfers ins Ausland.

In der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Ellwangen wurde ein neues System zur Auszahlung von Leistungen eingeführt: die Bezahlkarte. Diese Maßnahme betrifft aktuell 148 Asylbewerber, die anstelle von Bargeld diese Karte erhalten. Damit kann in bestimmten Supermärkten eingekauft und teilweise auch Bargeld abgehoben werden. Thevapalan Gopinath ist verantwortlich für die Übergabe der Bezahlkarten und informiert die Empfänger über deren Nutzung.Schwäbische Post berichtet, dass jedem Erwachsenen monatlich 145 Euro zur Verfügung stehen.

Die Einführung dieser Bezahlkarte ist ein Schritt zur Regelung der Finanzhilfen für Asylbewerber. Ziel ist es, zu verhindern, dass geflüchtete Personen Geld ins Ausland überweisen oder in die Hände krimineller Organisationen geraten. Dies war eine Reaktion auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin, die 2024 feststellte, dass nur 7% der Asylbewerber Geld ins Ausland senden. Diese Statistik spiegelt sich in den Überweisungen wider, die 2023 insgesamt 22 Milliarden Euro aus Deutschland betrugen, überwiegend von Migranten mit einem festen Arbeitsverhältnis.

Vorteile der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte reduziert nicht nur den bargeldlichen Aufwand in der Unterkunft, sondern vereinfacht auch die Auszahlung von Taschengeld, etwa für Kinder über die Karte der Mutter. Der Betriebsablauf in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen wird dadurch wesentlich effizienter, da die Notwendigkeit von Tresoren und Geldscheinzählmaschinen entfällt. Die LEA, die seit ihrer Einrichtung im Jahr 2015 unter anderem 2016 bis zu 5000 Menschen beherbergte, hat derzeit noch 220 Bewohner, darunter 20 Kinder.

Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil einer umfassenden Gesetzesreform des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Der Bundestag hat das Gesetz am 12. April 2024 verabschiedet, und der Bundesrat stimmte am 26. April 2024 zu. Am 16. Mai 2024 trat die Reform in Kraft.Die Bundesregierung erklärt, dass dies eine neue Möglichkeit zur Auszahlung von Sozialleistungen darstellt, die mehr Flexibilität für Länder und Kommunen schafft.

Eine zentrale Neuerung ist die Möglichkeit, dass alle geflüchteten Menschen, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Bezahlkarte erhalten können. Zuvor erhielten Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen. Auch die Höhe des abhebbaren Betrags wird von den zuständigen Behörden festgelegt, die auch entscheiden können, wann der Einsatz der Bezahlkarte nicht angemessen ist, wie etwa bei eigenem Einkommen auf einem Girokonto.

Positive Resonanz und Ausblick

Bisher gab es keine Proteste oder negative Reaktionen zur Einführung der Bezahlkarte. Zudem können Asylbewerber weiterhin Bargeld für ehrenamtliche Tätigkeiten auf dem Gelände erhalten, wie beispielsweise bei Müllsammelaktionen oder der Gartenpflege, und werden dafür mit 80 Cent pro Stunde vergütet.

Die Maßnahmen in Ellwangen könnten als Modell für andere Landkreise dienen, die ebenfalls für ihre Asylbewerber ein solches System entwickeln wollen. Die LEA Ellwangen selbst hat eine wechselvolle Geschichte und wird voraussichtlich Ende 2025 geschlossen, jedoch wird die Bezahlkarte sicher eine bleibende Rolle im neuen System der finanziellen Unterstützung für Geflüchtete spielen.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 3
www.bundesregierung.de
Quellen gesamt
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