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Drohnen-Albtraum: Erhebliche Spionagegefahr über Bundeswehrstandorten!

Unbemannte Drohnen über Bundeswehrstandorten: Ermittlungen wegen möglicher Spionage, neue Gesetzesänderungen zur Drohnenabwehr stehen an. Wie verändert sich die Sicherheitslage in Deutschland?

In den letzten Monaten hat die Zahl der Sichtungen von unbemannten Drohnen über Militärstandorten in Deutschland erheblich zugenommen. Besonders alarmierend ist die Entdeckung von elf Drohnen im Januar 2025 über dem Bundeswehrstützpunkt in Neuburg an der Donau, wo das Taktische Luftwaffengeschwader 74 stationiert ist. Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen, inklusive Einsätzen mit einem Hubschrauber, konnten die Drohnen und ihre Piloten nicht ausgemacht werden. Ähnliche Vorfälle wurden auch am Militärflughafen Manching gemeldet, was weitere Besorgnis hervorruft t-online.de berichtet.

Der Einsatz von Drohnen über militärischen Einrichtungen ist in Deutschland strikt verboten. Dennoch ist die rechtliche Grundlage zum Abschuss solcher Dronen begrenzt. Der aktuelle Stand des Luftsicherheitsgesetzes erlaubt es nicht, unbemannte Luftfahrzeuge einfach abzuschießen. Stattdessen dürfen nur Maßnahmen wie das Abdrängen oder Warnschüsse ergriffen werden. Diese unsicheren Regelungen stehen im Mittelpunkt der Diskussionen innerhalb der Bundesregierung und der Sicherheitsbehörden tagesschau.de berichtet.

Ermittlungen und Sicherheitsrisiken

Die Situation hat die Staatsanwaltschaft München auf den Plan gerufen, die Ermittlungen eingeleitet hat, da ein potenzieller Spionageakt vermutet wird. Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle äußerte, dass ein nicht freundliches Land, möglicherweise Russland, hinter den Drohnenflügen stecken könnte. Experten gehen davon aus, dass die Drohnen von Schiffen in der Ostsee gestartet wurden und eine überlegene Größe und Reichweite im Vergleich zu handelsüblichen Drohnen aufweisen lto.de berichtet.

Die Sichtungen erfolgten auch in Wildflecken und Delitzsch, wo ukrainische Soldaten an Bundeswehrgeräten ausgebildet wurden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Drohnen potenziell Handydaten der Soldaten aufzeichnen könnten, was die Gefährdungslage zusätzlich verschärft. Bei einer Innenministerkonferenz im Dezember 2024 wurde die Bedrohung durch diese Drohnen bereits ausführlich diskutiert t-online.de berichtete.

Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes

Im Zuge dieser Entwicklungen plant die Bundesregierung eine Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), um den Einsatz von Waffengewalt gegen Drohnen zu erlauben. Der Bundeskabinett hat bereits einen Vorschlag dazu verabschiedet. Zukünftig könnten die Streitkräfte unter bestimmten Voraussetzungen, wie wenn die Polizei der Länder nicht in der Lage ist, Drohnen abzufangen, befugt werden, diese abzuschießen. Diese Maßnahmen müssten jedoch rechtzeitig und mit Bedacht getroffen werden, um unnötige Gefahren für Menschenleben zu vermeiden tagesschau.de erklärt.

Die geplanten Änderungen sehen auch vor, dass die Bundeswehr eine aktive Rolle in der Drohnenabwehr übernehmen kann, insbesondere in Situationen, in denen kritische Infrastrukturen bedroht sind. Die Entscheidung über die Gesetzesänderung bleibt jedoch ungewiss, da die SPD und die Grünen derzeit keine Mehrheit im Parlament haben, und sich CDU und CSU kritisch gegenüber diesen Veränderungen äußern. Letztere fordern sogar eine Grundgesetzänderung für umfassendere Sicherheitsgewinne lto.de verdeutlicht.

Die aktuelle Sicherheitslage und die Zunahme illegaler Drohnenüberflüge haben bereits zu einem erheblichen Handlungsbedarf bei den zuständigen Behörden geführt. Die Gefährdung, die von diesen Drohnen ausgeht, könnte im schlimmsten Fall weitreichende Folgen für die nationale Sicherheit haben.

Referenz 1
www.t-online.de
Referenz 2
www.tagesschau.de
Referenz 3
www.lto.de
Quellen gesamt
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