
Am 23. März 2025 steht das Thema Organspende erneut im Fokus öffentlicher Diskussionen in Deutschland. Die Zahl der Organspender ist in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 gesunken. In diesem Zusammenhang spricht sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) für die Einführung einer Widerspruchslösung aus, die potentielle Organspender ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zur Organspende heranziehen könnte. Aktuell scheitern viele Organspenden oft an unzureichend dokumentiertem Willen von Verstorbenen.
Drese betont, dass die Widerspruchslösung mehr Klarheit für die Angehörigen schaffen und dazu beitragen würde, dass mehr Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan versorgt werden können. Falls die Regelung eingeführt werden sollte, wären alle Menschen potenzielle Organspender, es sei denn, sie haben explizit widersprochen. Momentan ist eine Organspende nur mit Zustimmung des Spenders zu Lebzeiten oder mit Zustimmung der nächsten Angehörigen möglich. Dies führte dazu, dass im Jahr 2024 nur 22 Menschen ihre Organe spendeten, was einen Rückgang von sieben Spendern im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Gesamtzahl der gespendeten Organe sank von 89 auf 58.
Bundestagsdiskussion über Widerspruchslösung
Der Bundestag befasste sich bereits am 5. Dezember 2024 mit der Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende. Befürworter des Gesetzentwurfs verweisen auf die stagnierenden Organspenderzahlen und den zunehmenden Mangel an verfügbaren Spenderorganen. SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar fordert einen Paradigmenwechsel in der Organspende und hebt die Dringlichkeit aufgrund der langen Wartezeiten hervor. Aktuell stehen rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane, was den Handlungsdruck erhöht.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die nicht ausdrücklich widersprechen, als Spender gelten können. Skeptiker hingegen kritisieren die Widerspruchslösung und argumentieren, dass eine Organspende ohne ausdrückliche Zustimmung unverhältnismäßig sei. Martina Stamm-Fibich (SPD) hat ihre Meinung zur Widerspruchslösung geändert und sieht diese inzwischen als einen möglichen Baustein zur Verbesserung der Organspende-Situation in Deutschland. Karl-Josef Laumann (CDU) und andere politische Vertreter plädieren ebenfalls für eine Neuregelung.
Reaktionen und Herausforderungen
Die Einführung eines Registers für Erklärungen zur Organspende, das seit März 2024 in Betrieb ist, soll sicherstellen, dass Widersprüche verlässlich und auffindbar sind. Organ- oder Gewebeentnahmen wären lediglich zulässig, wenn kein Widerspruch registriert wird und die Angehörigen keinen entgegenstehenden Willen des Verstorbenen kennen. Es folgt eine steigende Debatte über die Rechte der Angehörigen, da diese im aktuellen Gesetzesvorschlag lediglich angehört werden, aber nicht entscheidungsbefugt sind.
Während die Diskussion über die Widerspruchslösung weitergeht, bleibt Deutschland im internationalen Vergleich bei den Organspenderzahlen hinter anderen europäischen Ländern zurück. Gitta Connemann (CDU/CSU) weist auf die strengen Hirntodkriterien hin und fordert Reformen, um die Situation zu verbessern.
Gesundheitsministerin Drese hatte in einem Podcast Gäste wie die ehemalige Radiomoderatorin Ina Teloudis und Nachwuchssportlerin Vima Klein eingeladen, um die Thematik einer breiten Öffentlichkeit näherzubringen und die Bedeutung der Organspende hervorzuheben. Die anhaltende Debate ist daher von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Organspende-Situation in Deutschland und erfordert ein Umdenken aller Beteiligten.
Für weitere Informationen zur aktuellen Debatte und den Handlungsempfehlungen besuchen Sie faz.net, regierung-mv.de und bundestag.de.