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Dresdens Grundsteuerreform: Eigentümer wehren sich gegen Unrecht!

Am 10.01.2025 übt die Eigentümervereinigung "Haus und Grund" massive Kritik an der Grundsteuerreform. Vorsitzender Rietschel warnt vor verfassungswidrigen Wertberechnungen. Eigentümer können Einspruch erheben.

Die Reform der Grundsteuer in Deutschland sorgt für hitzige Debatten und rechtliche Auseinandersetzungen. Insbesondere die Eigentümervereinigung „Haus und Grund“ übt scharfe Kritik an den neuen Regelungen. Ihr Vorsitzender Christian Rietschel bezeichnet die Reform als potenziell verfassungswidrig und als „pure Augenwischerei“ und bemängelt die Verwendung von abnormen und nicht nachvollziehbaren Bodenwerten sowie Mieten, insbesondere bei Innenstadtgrundstücken. Diese Problematik führt dazu, dass es zu hohen Summen kommt, wenn Bauland ohne bestehendes Baurecht berechnet wird. MDR berichtet, dass die Interessenvertretung „Haus und Grund“ eine Petition gestartet hat, um die Kosten für einen Gutachter zu decken, wobei die Beteiligung bislang beschränkt ist.

Laut den Stadtratsdaten sinkt die Grundsteuer in der Altstadt: um 15,9 Prozent in Altstadt 1 und um 6,3 Prozent in Altstadt 2. Rietschel empfiehlt den Eigentümern, bei Zweifeln an den Grundlagenbescheiden zu intervenieren und Akteneinsicht zu beantragen, um gegenzusteuern. Für die Betroffenen gilt es, sich kostenneutral zur Wehr zu setzen, während ein Zentralverband bereits ein Musterverfahren eingeleitet hat.

Rechtliche Auseinandersetzungen und Musterklagen

Die rechtlichen Herausforderungen werden durch Klagen der „Haus & Grund Deutschland“ und des „Bundes der Steuerzahler“ (BdSt) verstärkt. Diese haben Klagen bei Finanzgerichten in Nordrhein-Westfalen eingereicht, die sich gegen die Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform richten. Die Klagen betreffen die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 und das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sogar die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungsbescheide beschlossen. Haus und Grund Deutschland berichtet, dass ein Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof die Klagen unterstützt und die pauschalen Mieten sowie die Bodenrichtwerte, die die Grundstückswerte beeinflussen, kritisiert werden.

Die Unterschiede in den Grundsteuerwerten sind frappierend. Beispielhaft wird aufgezeigt, wie eine kleinere Eigentumswohnung in Düsseldorf mit 58 m² einen höheren Grundsteuerwert von 164.000 Euro aufweist als eine größere Wohnung mit 60 m². In Köln hat beispielsweise eine 54 m² große Eigentumswohnung einen Bodenrichtwert von 2.280 Euro, während ein benachbartes Grundstück mit besserer Lage lediglich 530 Euro beträgt. Diese disproportionalen Bewertungen veranlassen die Eigentümer, Einsprüche gegen die Feststellungsbescheide einzulegen.

Zweifel an den neuen Bewertungsverfahren

Die Zahl der Einsprüche gegen die Grundsteuerwerte steigt weiterhin. Haufe berichtet von verfassungsrechtlichen Zweifeln an den neuen Regelungen, die von Steuerpflichtigen geäußert werden. In „Schätzungsfällen“ müssen die Betroffenen zunächst eine Feststellungserklärung abgeben. Dabei wird der Bundesverfassungsgericht zugestanden, dass der Gesetzgeber Bewertungsparameter typisierend festlegen darf, solange die Grenzen der Typisierung eingehalten werden. Doch diese neuen Bewertungsverfahren scheinen die Grenzen des Übermaßverbots zu überschreiten.

Die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuer sind oft erst nach der Festsetzung der Bescheide durch die Gemeinden bekannt. Die neuen Grundsteuerwertbescheide sind in der Regel bereits bestandskräftig, bevor die finanziellen Konsequenzen für die Eigentümer absehbar sind. Daher empfiehlt es sich, Einsprüche einzulegen und gegebenenfalls das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um weiteren rechtlichen Schritten nicht im Wege zu stehen.

Referenz 1
www.mdr.de
Referenz 2
www.hausundgrund.de
Referenz 3
www.haufe.de
Quellen gesamt
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