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Dramatische Pacht-Erhöhung: Nördlinger Rentner verlieren ihr Zuhause!

Ein Rentnerehepaar in Nördlingen steht nach 89 Jahren vor dem Verlust ihres Hauses. Eine drastische Pachterhöhung sorgt für Aufregung und wirft Fragen zum Erbbaurecht auf. Was steckt dahinter?

In Nördlingen steht ein Rentnerehepaar vor einem dramatischen Wandel in seinem Lebensumfeld. Gabriele Schröppel und Hans-Peter Schiele sind die letzten Bewohner eines Hauses, das sie nach dem Erbbaurecht gepachtet haben. Ihr Wohnsitz ist tief mit ihrer Familie verwurzelt, da Gabriele das Haus von ihren Eltern übernommen hat. Nun stehen sie jedoch vor der Aussicht, ihr Zuhause zu verlieren, weil der Pachtvertrag für das Grundstück, das sie von einer Stiftung der Stadt pachten, in kürze ausläuft. Diese Situation wird durch eine drastische Erhöhung der Pachtkosten kompliziert.

Ab dem nächsten Jahr plant die Stadt, die monatliche Pacht von derzeit 11 Euro auf 440 Euro anzuheben. Diese Erhöhung hat das Paar tief erschüttert, da sie die neue Forderung als untragbar empfinden. „Die Erhöhung ist aus Sicht des Erbbauvertrages bodenlos“, betont Gabriele Schröppel. Die Preiserhöhung ist nicht nur für sie ein finanzielles Drama, sondern spiegelt ein weit verbreitetes Problem wider, denn viele Erbbaurechtsverträge in Deutschland laufen in den kommenden Jahren aus, was zur allgemeinen Diskussion über bezahlbaren Wohnraum beiträgt.

Erbbaurechtsverträge und ihre Folgen

Hans-Peter Schiele zeigt sich besonders überrascht von der drastischen Situation: „Wir fühlten uns unfair behandelt.“ Vor neun Jahren hatten sie bereits versucht, das Grundstück zu kaufen, wurden damals jedoch abgewiesen. Jetzt verlangt die Stadt 200.000 Euro für den Kauf des Grundstücks, eine Summe, die für das Paar unerschwinglich ist. Das Rathaus und der Stadtrat äußern sich bislang nicht öffentlich zu dem Thema, sind jedoch laut Matthias Nagel vom Erbbaurechtsverband aktiv auf der Suche nach Lösungen.

Die Problematik ist nicht ausschließlich auf Nördlingen begrenzt. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbandes und Jones Lang LaSalle (JLL) sind in Deutschland etwa 5 Prozent der Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. Diese Form des Eigentums wurde seit 1919 eingeführt, um auch einkommensschwächeren Menschen den Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen. Historische Erbbaurechtsverträge, wie der von Schröppel und Schiele, erreichen nun das Ende ihrer Laufzeit, was zu entscheidenden Veränderungen führen kann.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Erbbaurechts

Die Studie zeigt, dass etwa 99 Prozent aller Erbbaurechtsverträge anpassbare Erbbauzinsen beinhalten. Diese werden häufig an den Verbraucherpreisindex gekoppelt, sodass eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten direkt die Pachtverträge betrifft. Der durchschnittliche Erbbauzins liegt bei 3,7 Prozent, was in Kombination mit der erwarteten Pachtanpassung zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. In vielen Fällen müssen Erbbaurechtsnehmer mit Verfügungsbeschränkungen rechnen, und im Falle eines Rückfalls der Immobilie ist eine Entschädigung vorgesehen, die in der Regel bis zu 75 Prozent des Immobilienwertes beträgt.

Die Herausforderungen, vor denen Gabriele Schröppel und Hans-Peter Schiele stehen, sind symptomatisch für eine breitere, nationale Diskussion über Wohnraum und Erschwinglichkeit. Angesichts steigender Preise und knapper werdender Ressourcen wird das Thema Erbbaurecht in Deutschland immer relevanter. Es bleibt zu hoffen, dass Lösungen gefunden werden, die den Bedürfnissen von Mieter und Eigentümern gerecht werden, bevor weitere Familien wie die von Schröppel und Schiele ihre Existenzgrundlage verlieren.

Focus berichtet, dass das Thema Erbbaurecht nicht nur eine lokal beschränkte Angelegenheit ist. Auch der Deutsche Erbbaurechtsverband liefert mit seiner Studie wertvolle Einblicke in die gegenwärtige Entwicklung im Erbbaurecht und dessen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Deutschland.

Referenz 1
m.focus.de
Referenz 3
www.erbbaurechtsverband.de
Quellen gesamt
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