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Denkmalschutz in Bayern: Jetzt leichter für Solarenergie nutzen!

Bayern plant eine Reform des Denkmalschutzgesetzes, um Klimaschutz und Denkmalschutz zu vereinen. Photovoltaik-Anlagen und Windräder sollen künftig einfacher installiert werden.

Die bayerische Staatsregierung plant eine umfassende Reform des Denkmalschutzgesetzes, um den bürokratischen Aufwand zu verringern und die Installation von erneuerbaren Energieanlagen zu erleichtern. Dies betrifft insbesondere Photovoltaik-Anlagen und Windräder, die künftig leichter auf denkmalgeschützten Gebäuden angebracht werden können. Anträge für Umbauten sollen schneller bearbeitet werden, was für rund 100.000 Baudenkmäler in Bayern von Bedeutung ist. Bayerischer Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume (CSU) unterstrich die enge Verknüpfung von Klimaschutz und Denkmalschutz und nennt das Kloster der Erlöserschwestern in Würzburg als Beispiel. Dort wird seit einem Jahr erfolgreich Photovoltaik mit Solarziegeln genutzt.

Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Verringerung der Anzahl der „besonders landschaftsprägend“ deklarierten Einzeldenkmäler, für die Windräder in den Sichtschneisen verboten sind. Diese Zahl soll von über 1.000 auf etwa 100 gesenkt werden. Zudem sollen viele Umbaumaßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild der Denkmäler nicht beeinflussen, genehmigungsfrei werden. Hierzu zählen die Erneuerung eines Badezimmers, der Anschluss an Glasfaser oder die Installation von E-Auto-Ladesäulen. Grobe Verstöße, wie der illegale Abriss historischer Gebäude, bleiben jedoch weiterhin strafbar.

Nachhaltigkeit in der Denkmalpflege

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) unterstützt diese Initiativen und betont, dass Klimaschutz nicht im Widerspruch zum Denkmalschutz steht. So sind nur etwa 3-4% des deutschen Gebäudebestands denkmalgeschützt. wichtige Faktoren für die Installation von Solaranlagen sind unter anderem die Ausrichtung und Verschattung der Dachflächen. Trotz dieser Herausforderungen wird geschätzt, dass nur etwa 30% der Dachflächen für Solaranlagen sinnvoll nutzbar sind.

Denkmalschutzgesetze in Deutschland berücksichtigen mittlerweile auch regenerative Energien, solange öffentliche Interessen überwiegen. Damit die Integrationen von Solaranlagen minimalinvasiv und reversibel bleiben, sind neue Entwicklungen wie farblich angepasste Solarpaneele und Solar-Dachziegel vielversprechend. Der jüngste Solarboom in Deutschland, mit 14,1 Gigawatt neu installierter Solarleistung im Jahr 2023, unterlegt den Drang nach nachhaltigen Lösungen auch für historische Gebäude.

Herausforderungen und Chancen

Trotz der positiven Entwicklungen stehen Betreiber denkmalgeschützter Gebäude vor Herausforderungen bei der Integration von Photovoltaik. Optische und akustische Beeinträchtigungen sowie technische Hindernisse können zur Ablehnung von Solaranlagen führen. In städtischen Gebieten bietet sich jedoch ungenutztes Potenzial auf Dachflächen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Parkplätzen und anderen historischen Strukturen.

Um das Potenzial zu nutzen, sind Genehmigungen erforderlich, und es muss eng mit Denkmalbehörden abgestimmt werden. Mieterstrommodelle können hier neue Wege bieten, indem der vor Ort erzeugte Solarstrom direkt an Mieter verkauft wird, was oft günstiger ist als Netzstrom. Diese Modelle bieten sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen Vorteile. Gleichzeitig stellt die DSD auch fest, dass Denkmalschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen können und müssen, um gemeinsam eine Zukunft für historische Gebäude zu gestalten.

Referenz 1
www.tz.de
Referenz 2
www.denkmalschutz.de
Referenz 3
www.metergrid.de
Quellen gesamt
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