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Chemnitz wählt: 11 Parteien kämpfen um eure Stimmen am 23. Februar!

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl im Wahlkreis Chemnitz statt. Elf Parteien treten an, über 200.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

In Chemnitz, im Wahlkreis 161, stehen die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in vollem Gange. Derzeit sind elf Parteien im Rennen, die versucht sind, ihre Kandidaten und Programme zu präsentieren. Insgesamt wurden mehr als 24.500 Wahlplakate in der Stadt aufgehängt, um die Bürger zur Stimmabgabe zu mobilisieren. Diese Wahl ist besonders wichtig, da sie den 21. Deutschen Bundestag bestimmen wird, wie die chemnitz.de berichtet.

Die Wahlbehörde, geleitet von Reiner Hausding (63) und Ralph Burghart (55, CDU), hat bereits alle notwendigen Wahlräume gefunden und ausgestattet. Um den reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, wurden innerhalb weniger Wochen rund 2000 Wahlhelfer rekrutiert. Das Wählerverzeichnis umfasst über 200.000 Wahlberechtigte, die an den Wahlen teilnehmen werden. Die Schulung der Wahlhelfer sowie die Vorbereitung der Wahldokumente stehen ebenfalls bevor. Ab dem 3. Februar 2025 werden die Briefwahlunterlagen versendet, und ab dem 4. Februar können die Bürger ihre Stimmen sofort in der Briefwahlstelle im Moritzhof abgeben.

Kandidaten und Parteien

Die Direktkandidaten der im Wahlkreis antretenden Parteien wurden bereits seit dem vergangenen Herbst nominiert. Unter den nominieren Kandidaten sind:

  • Grüne: Christin Furtenbacher (40)
  • FDP: Norma Grube (40)
  • CDU: Nora Seitz (40)
  • SPD: Detlef Müller (60)
  • Linke: Marten Henning (28)
  • BSW: Christian Schweiger (52)
  • AfD: Alexander Gauland (83)

Zusätzlich sind auf dem Stimmzettel auch vier Kleinparteien aufgeführt, die um die Stimmen der Wähler buhlen. Diese Vielzahl an Optionen zeigt die pluralistische politische Landschaft in Chemnitz auf.

Rechtsrahmen und Wahlberechtigung

Das Wahlrecht in Deutschland basiert auf dem Grundsatz der Allgemeinheit, wonach jeder Bürger wahlberechtigt ist, sofern er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Dies ermöglicht auch, dass betreute Personen, sowie Menschen in psychiatrischen Einrichtungen oder mit Schuldfähigkeit, an den Wahlen teilnehmen dürfen, wie die bpb.de aufzeigt.

Die Wahlberechtigten werden im Wählerverzeichnis geführt, das von der Kommunalverwaltung erstellt wird. Vor der Wahl haben die Bürger

Referenz 1
www.tag24.de
Referenz 2
www.chemnitz.de
Referenz 3
www.bpb.de
Quellen gesamt
Web: 7Social: 29Foren: 32