
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland steht vor Herausforderungen, die eine bundesweite Bereitstellung im April 2025 in Frage stellen. Der Vorsitzende der Kassenärzte, Andreas Gassen, meldet Bedenken an und prognostiziert eine Verzögerung über den bereits angepeilten Termin hinaus. Dies ist insbesondere auf fehlende Software und Sicherheitslücken zurückzuführen, die in Testregionen festgestellt wurden, wo in etwa der Hälfte der Arztpraxen die notwendige Software nicht verfügbar war. Diese Probleme wurden auch vom Chaos Computer Club aufgezeigt und müssen vor einer breiten Einführung behoben werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte muss zudem die Schließung dieser Sicherheitslücken bestätigen, bevor die ePA verpflichtend eingesetzt werden kann. Der ursprüngliche Rollout war eigentlich für Mitte Februar 2025 geplant, wurde jedoch aufgrund technischer Schwierigkeiten auf das früheste Datum im April verschoben.
In der ePA sollen zentrale Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten gesammelt werden, darunter Diagnosen, Arztbriefe, und eingenommene Medikamente. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat zugesichert, dass sämtlich bekannte Sicherheitsmängel bis zum bundesweiten Start behoben werden. Der Testlauf der ePA läuft seit Mitte Januar 2025 in Regionen wie Franken, Hamburg und Teilen von Nordrhein-Westfalen und dient dazu, die Funktionsweise der elektronischen Akte im praktischen Einsatz zu erproben.
Opt-out und Nutzerzahlen
Ab Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Dies wurde beschlossen, nachdem ein erster Versuch zur flächendeckenden Einführung gescheitert war. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die ePA zu informieren und nach möglichen Widersprüchen zu fragen. Allerdings besteht für Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich zur Befüllung der ePA verpflichtet sind, keine Kontrolle hinsichtlich der Erfassung der Daten.
Patienten können der Anlage der ePA, der Befüllung mit abrechnungsbezogenen Daten und der Übertragung spezifischer Gesundheitsdaten widersprechen. Darüber hinaus dürfen schadhafte Dateien nicht in die ePA hochgeladen werden. Kinder und Jugendliche, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten ebenfalls eine ePA; ab dem 15. Lebensjahr können sie selbst entscheiden, welche Daten sie teilen möchten. Derzeit nutzen nur rund 1 % der Versicherten die ePA, doch bis Ende 2025 wird eine Nutzung von etwa 80 % angestrebt.
Technologische Herausforderungen
Für den erfolgreichen Einsatz der ePA müssen die IT-Systeme der Arztpraxen auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Erstbefüllung der Patientenakten wird mit etwa zehn Euro vergütet, wobei die TI-Pauschale möglicherweise neu verhandelt werden könnte. Ab Juli 2025 wird zudem ein digitaler Medikationsprozess erwartet, gefolgt von einer umfassenden Volltextsuche in der ePA ab 2026.
Ansprechpartner Gassen schlägt unterdessen vor, dass gesetzliche Krankenkassen ein Kontingent für Arzttermine selbst verwalten könnten. Dies könnte helfen, die hohe Rate von nicht wahrgenommenen Terminen, die bei 10 bis 20 Prozent liegt, zu reduzieren. Dies wiederum würde sowohl für die Praxen als auch für wartende Patienten von Vorteil sein.
Die ePA hat das Potenzial, einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen herbeizuführen. Sie zielt darauf ab, die Zusammenführung relevanter Patientendaten aus unterschiedlichen medizinischen Einrichtungen zu erleichtern. Während gesetzliche Rahmenbedingungen, technologische Infrastrukturen und Sicherheitsvorkehrungen noch verbessert werden müssen, bleibt die ePA ein zentraler Bestandteil der zukünftigen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Weitere Informationen zur ePA und ihren Herausforderungen finden sich bei Tagesschau und Ärzteblatt.