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Chaos bei der Bundestagswahl: Millionen Deutsche im Ausland betroffen!

Hunderttausende Deutsche im Ausland kämpfen am 22. Februar 2025 mit fehlenden Wahlunterlagen zur Bundestagswahl. Frustration über bürokratische Hürden und knappe Fristen wächst.

Viele Deutsche im Ausland stehen vor großen Herausforderungen, ihre Stimmen für die vorgezogene Bundestagswahl fristgerecht abzugeben. Der deutsche Botschafter in Großbritannien, Miguel Berger, hat berichtet, dass keine Wahlunterlagen in London angekommen sind. Dies betrifft nicht nur die Wahlberechtigten in England, sondern enttäuschte Wähler gibt es in verschiedenen Ländern. Unter den Wählern herrscht Frustration über die Schwierigkeiten der Briefwahl.

In den USA sind die Wahlunterlagen sogar noch am 20. Februar nicht eingetroffen. Berger übte Kritik an den knappen Fristen und den bürokratischen Verfahren und forderte eine Reform, um den seit Jahren bestehenden Problemen entgegenzuwirken. Die Bundeswahlleiterin bestätigte, dass zahlreiche Fragen und Beschwerden von im Ausland lebenden Deutschen eingegangen sind, nannte jedoch keine konkreten Zahlen.

Herausforderungen bei der Stimmabgabe

Angesichts der umständlichen Situation haben einige Deutsche begonnen, Sonderkuriere der Botschaften zu nutzen, um ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig nach Deutschland zu schicken. In Dänemark etwa suchen Deutsche über soziale Medien nach Mitfahrgelegenheiten oder erwarten Reisende am Flughafen in Kopenhagen, um ihre Wahlunterlagen weiterzuführen. Manche zahlen sogar für Expressversand oder reisen persönlich, um ihre Stimmen abzugeben.

Der Unterschied zwischen der deutschen Bürokratie und der dänischen Digitalisierung führt zu erheblichen Verzögerungen. Während die Wahlunterlagen erst Anfang des Monats verschickt wurden, hat die dänische Post bereits auf eine digitale Zustellung umgestellt. Aktuellen Schätzungen des Auswärtigen Amtes zufolge leben zwischen drei und vier Millionen Deutsche im Ausland, jedoch sind nicht alle wahlberechtigt.

Eintragungsfristen und Wahlberechtigung

Bis Donnerstag wurden rund 213.000 Eintragungen von Auslandsdeutschen in die Wählerverzeichnisse gemeldet, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 darstellt, als etwa 129.000 Eintragungen zu verzeichnen waren. Die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endete am 2. Februar 2025. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch eingetragen und müssen einen schriftlichen Antrag stellen.

Für die Bundestagswahl 2025 müssen die Antragsformulare, die auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar sind, rechtzeitig eingereicht werden. Zur Meinungsäußerung ist eine gewisse Vertrautheit mit politischen Verhältnissen in Deutschland gefordert. Ein Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl eingereicht werden.

Besonderheiten für Auslandsdeutsche

Deutsche, die vorübergehend im Ausland sind und in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und müssen lediglich die Briefwahlunterlagen beantragen. Im Gegensatz dazu müssen Auslandsdeutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland eigenständig einen Antrag stellen, der ihre Wahlberechtigung belegt.

Wahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr eingegangen sein. In Anbetracht der vielen Herausforderungen und der Unannehmlichkeiten, die mit der Stimmabgabe verbunden sind, wird in Politik und Gesellschaft über eine dringend benötigte Reform diskutiert, um die Beteiligung von im Ausland lebenden Deutschen bei künftigen Wahlen zu erleichtern.

Referenz 1
m.focus.de
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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