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Chaos auf Ostholsteins Straßen: Schnee führt zu 15 Unfällen in kurzer Zeit!

Wintereinbruch in Ostholstein am 13. Februar 2025 führt zu gefährlicher Glätte und mehreren Verkehrsunfällen. Polizei verzeichnete 15 Zwischenfälle. Hinweise zur Winterreifenpflicht und sichere Fahrpraktiken sind entscheidend.

Ein plötzlicher Wintereinbruch hat am 13. Februar 2025 in Ostholstein für mehrere Glätteunfälle und gefährliche Straßenverhältnisse gesorgt. Laut LN Online verzeichnete die Polizei innerhalb von nur vier Stunden 15 Unfälle aufgrund der winterlichen Bedingungen.

Die erste Meldung über einen Verkehrsunfall kam kurz vor 7 Uhr aus Eutin Neudorf. Wenige Minuten später, um 7:40 Uhr, ereignete sich ein schwerer Unfall zwischen Ahrensbök und Curau. Ein SUV aus Lübeck rutschte auf der verschneiten Straße in den Gegenverkehr, was zu einer Kollision mit einem Mercedes und einem weiteren Pkw führte. Der SUV endete im Graben, nachdem ein hinter ihm fahrender Pkw ebenfalls ausweichen musste und in die Graben geriet.

Verletzte und Einsatztkräfte

Die Feuerwehr aus Dunkelsdorf, Böbs und Ahrensbök sowie Polizei und Rettungsdienst waren rasch im Einsatz. Der Fahrer des Geländewagens wurde leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht. Für etwa zwei Stunden war die Landstraße zwischen Ahrensbök und Curau gesperrt, während alle vier beteiligten Fahrzeuge abgeschleppt werden mussten.

Um 8:30 Uhr kam es zudem zu einem weiteren Vorfall: Ein Schulbus prallte in Schwochel gegen einen Baum. Auf einer kurvenreichen Strecke geriet der Bus ins Schlingern. Von den vier Kindern im Bus erlitten zwei (beide 8 Jahre alt) leichte Verletzungen. Der Fahrer blieb unverletzt, jedoch war der Bus nicht mehr fahrfähig und musste ebenfalls abgeschleppt werden.

Winterreifenpflicht und rechtliche Konsequenzen

Ein zentraler Punkt in diesen Unfallberichten ist die Winterreifenpflicht, die in Deutschland eine situative Regelung darstellt. Laut Bussgeldportal dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich mit geeigneten Winterreifen fahren. Diese Vorschrift gilt nicht nur für PKWs, sondern auch für Nutzfahrzeuge.
Das Fehlen von Winterreifen kann gravierende rechtliche Folgen haben. Im aktuellen Fall wird der Unfallverursacher wegen der Verwendung unzureichender Reifen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Wer ohne Winter- oder Allwetterreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Im Falle eines Unfalls erhöht sich diese Strafe auf 120 Euro. ADAC hebt zudem hervor, dass die Mindestprofiltiefe für Winterreifen 1,6 mm beträgt, während mindestens 4 mm empfohlen werden. Ganzjahresreifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.

Empfehlungen für die Autofahrer

Um solche gefährlichen Situationen in Zukunft zu vermeiden, sollten Autofahrer auf die richtigen Reifen achten und rechtzeitig auf Winterreifen wechseln. Die Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) gibt dabei einen groben Zeitrahmen, hat jedoch keine rechtliche Relevanz. Entscheidend sind die tatsächlichen Wetter- und Straßenverhältnisse.

Zusammenfassend zeigt die aktuelle Situation in Ostholstein, wie wichtig der Einsatz von geeigneten Reifen bei winterlichen Verhältnissen ist und welche Konsequenzen es hat, wenn diese Vorschriften missachtet werden. Im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist es ratsam, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen.

Referenz 1
www.ln-online.de
Referenz 2
bussgeldportal.de
Referenz 3
www.adac.de
Quellen gesamt
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