
Über 82.000 Ausreisepflichtige haben seit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts im Jahr 2022 eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Die Regelung, die seit dem 31. Dezember 2022 in Kraft ist, gilt für einen Zeitraum von drei Jahren und betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Dies umfasst sowohl geduldete Personen als auch solche mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung, wie zvw.de berichtet.
Bis zum 28. Februar 2025 wurden im Ausländerzentralregister 82.474 Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht es betroffenen Personen, gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten. Anführer der Debatte um diese Regelung ist der AfD-Abgeordnete Sebastian Münzenmaier, der eine sofortige Abschaffung des Chancen-Aufenthaltsrechts fordert.
Duldung und ihre Bedeutung
Unter Duldung wird im deutschen Ausländerrecht eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung verstanden, die jedoch keinen rechtmäßigen Aufenthalt gewährt. Menschen, die geduldet werden, sind rechtlich verpflichtet, Deutschland zu verlassen, können aber aus bestimmten Gründen wie fehlenden Ausweisdokumenten, Krankheit oder humanitären Aspekten nicht abgeschoben werden. Die Duldung kann für eine Zeitspanne von wenigen Tagen bis zu maximal sechs Monaten gewährt werden und ist eine temporäre Maßnahme, während die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Abschiebung bestehen, wie bpb.de erläutert.
Ziel des Chancen-Aufenthaltsrechts ist es, die Anzahl langjährig geduldeter Personen zu senken sowie Anreize für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen und die Identitätsklärung zu fördern. Personen, die während der 18-monatigen Probezeit die erforderlichen Bedingungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen, können am Ende dieser Frist ein solches erhalten. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem der Nachweis über den Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse, keine Straftaten und eine geklärte Identität.
Statistische Auswertungen und Entwicklung
Eine Kurzanalyse des BAMF zeigt, dass im Zeitraum von Einführung der Regelung bis zu den ersten eineinhalb Jahren mehr als 76.000 Chancen-Aufenthaltsrechte erteilt wurden. Dabei gibt es keine systematischen Ungleichheiten bei der Erteilung; Männer und Frauen sowie unterschiedliche Alters- und Familienstandkategorien sind von dieser Regelung gleich betroffen. Zudem ist eine höhere Rate der Identitätsklärung nach Erhalt des Chancen-Aufenthaltsrechts zu beobachten, was auf eine positive Entwicklung in der Integration schließen lässt.
Die Analyse stellt fest, dass ein erheblicher Anteil der Antragsteller zuvor eine Duldung für ungeklärte Identität hatte. Während der Probezeit wechselten 15% der berechtigten Personen in einen anderen Aufenthaltstitel, während nur 2,5% in die Duldung zurückfielen. Diese Entwicklungen sind wesentlich, da die Möglichkeit, einen Antrag nach dem Chancen-Aufenthaltsgesetz zu stellen, Ende 2025 endet.
Abschließend betont Alexander Throm, Innenpolitiker der CDU, dass das neue Bleiberecht nichts mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht zu tun habe. Nach aktuellen gesellschaftlichen Debatten versteht die Politik, dass Identitätstäuscher nicht in den Genuss eines Bleiberechts kommen sollten, während gleichzeitig die Anforderungen an Antragsteller erhöht werden sollen.