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Bußgelder für Spielhallenbetreiber: Justizaerger in Bernstadt!

Ein Imbissbetreiber in Bernstadt wurde wegen illegalen Glücksspiels und Verstöße gegen den Jugendschutz zu Geldbußen verurteilt. Er stehen 11.000 Euro auf dem Spiel. Erfahren Sie die Hintergründe.

Ein Betreiber von Döner-Imbissen, die auch Spielhallen in Bernstadt, Löbau und Görlitz betreiben, sieht sich erheblichem rechtlichen Druck ausgesetzt. Laut Sächsische.de wurde der Mann vom Amtsgericht Zittau wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag, den Jugendschutz und die Gewerbeordnung schuldig gesprochen. In fünf Verfahren, die am Montag verhandelt wurden, ging es ausschließlich um die Vorgänge in Bernstadt. Er wurde mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 11.000 Euro belegt, nachdem er schon früher mit der Bußgeldbehörde in Konflikt geraten war.

Der Streitpunkt sind die in den Spielhallen eingesetzten Geldwechselgeräte. Diese Geräte sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch nicht in Form von Automaten mit EC-Karten-Funktion, die es den Nutzern ermöglichen, Bargeld abzuheben. Solche Praktiken verstoßen gegen den Spielerschutz. Bei einer Kontrolle in Bernstadt fand die zuständige Behörde einen nicht zulässigen Automat vor. Die Richterin wies zudem darauf hin, dass ähnliche Geräte bereits in seinen anderen Betrieben festgestellt worden waren.

Rechtlicher Rahmen des Glücksspiels

Das Thema Glücksspiel ist in Deutschland klar geregelt. Laut der Glücksspielbehörde ist unerlaubtes Glücksspiel strafbar. Nur öffentlich veranstaltete Glücksspiele mit einer gültigen Erlaubnis sind legal. Erlaubte Glücksspielarten reichen von Lotterien über Sportwetten bis hin zu Spielhallen, wobei für alle diese Angebote eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde erforderlich ist (Glücksspiel-Baubehörde).

Unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 3 GlüStV 2021) sind nur bestimmte Arten von Glücksspielen erlaubt. Jeder, der ohne diese Erlaubnis tätig wird, macht sich der Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Zudem sieht das Gesetz auch strafrechtliche Konsequenzen vor; das Veranstalten oder Bewerben unerlaubter Glücksspiele kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden (§ 284 Abs. 1 StGB).

Konsequenzen des illegalen Glücksspiels

Die rechtlichen Schritte gegen unerlaubtes Glücksspiel sind umfassend und beinhalten verschiedene Maßnahmen wie Untersagungsverfahren und Meldungen an die Staatsanwaltschaft. Derzeit gibt es in Deutschland Bestrebungen, das Glücksspielangebot zu regulieren und dabei Problemen wie Spielsucht und illegalen Aktivitäten entgegenzuwirken. Die Landesdirektion hatte den Imbissbetreiber zudem auf die Rechtswidrigkeit seiner Automaten hingewiesen, auch wenn er angab, diese vor mindestens zehn Jahren angeschafft zu haben, als sie noch legal waren.

Referenz 1
www.saechsische.de
Referenz 2
www.gluecksspiel-behoerde.de
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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