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Bußgeld-Schock! Deutscher Fahrer muss für 22 km/h zu viel zahlen

Ein deutscher Autofahrer erhielt ein Bußgeld aus Italien wegen einer minimalen Geschwindigkeitsüberschreitung von 0,22 km/h. Informationen zu Strafen, Einspruch und Zahlungsmodalitäten finden Sie hier.

Ein deutscher Autofahrer erlebte kürzlich eine unerfreuliche Überraschung, als er nach neun Monaten einen Bußgeldbescheid aus Italien erhielt. Laut Merkur wurde ihm vorgeworfen, die Geschwindigkeitsgrenze in der Provinz Brescia um lediglich 0,22 km/h überschritten zu haben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit lag bei 110 km/h, während der Fahrer mit 116,02 km/h gemessen wurde.

Nachdem die Messtoleranz von 5,8 km/h abgezogen wurde, blieb eine sehr geringe Überschreitung. Dennoch sieht das italienische Verkehrsrecht eine mögliche Bußgeldhöhe von bis zu 106 Euro vor, wobei verschiedene Staffelungen für die Zahlung gelten. Bezahlt der Autofahrer innerhalb von fünf Tagen, kann er von einem Rabatt profitieren und lediglich 49,40 Euro zahlen. Bei einer Zahlung zwischen dem 6. und 60. Tag erhöht sich der Betrag auf 62 Euro, während nach 60 Tagen 106,50 Euro fällig werden.

Verkehrsrechtliche Unterschiede und Verjährung

Die italienischen Verkehrsregeln sind in vieler Hinsicht strenger als die deutschen. Die Anwältin Melanie Leier kritisierte die Strafe als „unverhältnismäßig“ und wies darauf hin, dass Bußgelder in Italien je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu mehr als 3.000 Euro betragen können. Die Verjährungsfrist für solche Bußgelder liegt bei fünf Jahren, und der Bescheid muss innerhalb von 360 Tagen nach dem festgestellten Verstoß zugestellt werden.

Wird ein Bußgeldbescheid erhalten, können Betroffene Einspruch einlegen, dies muss jedoch fristgerecht bei der zuständigen Behörde geschehen. Es ist wichtig, dass dies in italienischer Sprache erfolgt, was für viele Reisende eine zusätzliche Hürde darstellen kann.

Bußgelder und deren Vollstreckung in Deutschland

Die deutschen Urlauber sollten wissen, dass Bußgelder aus Italien auch in Deutschland vollstreckbar sind. Dies betrifft insbesondere Geldbußen über 70 Euro, die aufgrund eines EU-Abkommens von den deutschen Behörden eingefordert werden können. Diese Regelung gilt auch für das neue, strikte Bußgeldsystem in Italien, das seit dem 14. Dezember in Kraft ist und die Höhe für Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen angehoben hat. Bei der Fahrt an Ort und Stelle müssen Strafen direkt beglichen oder eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Besonders erwähnenswert ist, dass Halter und Fahrer gemeinsam für Verkehrsverstöße haften. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Bußgeldes kann sich die Strafe innerhalb von 60 Tagen verdoppeln. Zudem kann ein Ignorieren des Bußgeldbescheids bei zukünftigen Reisen nach Italien problematisch werden.

Interessierte sollten sich auch über die aktuelle Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Italien informieren. Die Tabelle zeigt, dass bereits Überschreitungen unter 10 km/h mit einem Bußgeld von 90 Euro geahndet werden, während stärkere Überschreitungen mit deutlich höheren Strafen versehen sind, teilweise sogar mit Fahrverboten verbunden.

Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen Verkehrsexperten, sich vor Reisen nach Italien gut über die dortigen Verkehrsregeln zu informieren, da diese teilweise erheblich von den deutschen Vorschriften abweichen.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
www.adac.de
Referenz 3
www.bussgeldrechner.org
Quellen gesamt
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