
Die Debatte um Handyverbote an Schulen in Deutschland gewinnt zunehmend an Dynamik. Vor allem in Hessen stehen die Weichen für ein bundesweites Verbot, angestoßen von Kultusminister Armin Schwarz (CDU). Dieser kündigte an, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 die private Nutzung von Handys an hessischen Schulen grundsätzlich untersagt wird, während Schüler ihre Smartphones jedoch weiterhin mitbringen dürfen. In weiterführenden Schulen können Ausnahmegenehmigungen für Oberstufenschüler in bestimmten Räumen eingeführt werden. Allerdings bleibt der Gebrauch der Geräte im Unterricht vorerst erlaubt, sofern dies von Lehrern oder Schulen gestattet wird, insbesondere im Rahmen der Medienbildung. Notfälle oder medizinische Gründe werden als legitime Ausnahmen angesehen [Sächsische] berichtet, dass das Verbot nur in solchen Fällen gelockert werden soll.
Schwarz äußerte sich auch kritisch über das Verhalten von Schülern, die auf Schulhöfen oft isoliert mit ihren Handys chatten, anstatt miteinander zu interagieren. In Bayern gibt es vergleichbare Regelungen, wo Grundschüler Handys nur mit pädagogischer Begleitung nutzen dürfen. Ein generelles Verbot der privaten Handynutzung gilt auch hier [DW] hebt hervor, dass die Schulen in den meisten Bundesländern selbst darüber entscheiden können, wie sie die Handynutzung handhaben.
Regionale Unterschiede in Deutschland
In Thüringen plant die Bildungspolitik ebenfalls Einschränkungen für die Handynutzung während der Schulzeit. In Sachsen-Anhalt und Hamburg wird ein flächendeckendes Verbot als nicht zielführend erachtet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte das Verbot als unrealistisch und fordert stattdessen eine verantwortungsvolle Nutzung digitaler Technologien. In Bremen hingegen wurde das Problem durch die Ausstattung aller Schüler und Lehrkräfte mit iPads weitgehend entschärft, was die Nutzung privater Handys überflüssig macht.
In Baden-Württemberg ist eine gesetzliche Regelung zur Handynutzung in Planung, während Rheinland-Pfalz einheitliche Empfehlungen prüfen will. Brandenburg hingegen entwickelt eine Regelung für Grundschulen, die Handys nicht pauschal verbannen soll. Nordrhein-Westfalen setzt auf verbindliche und altersgerechte Vorschriften zur Handynutzung, während Niedersachsen dafür plädiert, dass viele Schulen bereits die Möglichkeit haben, die Nutzung über ihre Schulordnungen zu regeln [Deutsches Schulportal] erwähnt, dass in vielen europäischen Ländern ähnliche Debatten geführt werden.
In anderen europäischen Ländern wie Dänemark und Frankreich sind Handys an Schulen bereits weitgehend verboten oder entsprechende Regelungen stehen bevor. Dänemark plant beispielsweise ab August 2024 ein gesetzliches Verbot für private Handys und Tablets in Schulen, das auf eine Empfehlung einer Kommission zur Förderung des Wohlbefindens von Heranwachsenden zurückgeht. Frankreich hat seit 2010 ein Handyverbot, das 2018 auf Pausen und andere schulische Aktivitäten außerhalb des Unterrichts ausgeweitet wurde, um Kinder vor Ablenkungen und Cybermobbing zu schützen. Auch die Niederlande führen ab Januar 2024 ein Handyverbot an weiterführenden Schulen ein.
Die Diskussion um Handyverbote an Schulen zeigt, wie komplex und regional unterschiedlich das Thema in Deutschland behandelt wird. Während einige Bundesländer progressive Regelungen erarbeiten, beharren andere auf bestehenden Freiheiten. Daher bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und ob ein einheitliches Regelwerk für alle Schulen in Deutschland erforderlich ist [Sächsische], [DW], [Deutsches Schulportal].