
In einer groß angelegten Aktion gegen Schwarzarbeit in der Baubranche hat der Zoll heute bundesweit Razzien durchgeführt. Nahezu 400 Zollfahnder waren im Einsatz und durchsuchen insgesamt 36 Wohn- und Geschäftsräume mehrerer Baufirmen. Der Schwerpunkt der Einsätze liegt vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Bremen sind die Beamten aktiv. In Städten wie Köln, Leverkusen und Bergisch-Gladbach wurden Haftbefehle gegen zwei Frauen und fünf Männer im Alter von 20 bis 60 Jahren vollstreckt. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 13 Personen, die verdächtigt werden, als Bande Baufirmen betrieben zu haben, ohne sich an geltende Gesetze zur Sozialversicherung zu halten.
Wie t-online.de berichtet, waren die betroffenen Angestellten entweder gar nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet, während ihre Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Dies führt zu einem geschätzten Gesamtschaden von rund 15 Millionen Euro. Die Zollermittlungen konzentrieren sich auf bandenmäßiges Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie auf Steuerhinterziehung. Vor den Durchsuchungen fanden umfangreiche verdeckte Ermittlungen statt.
Razzien und Unterstützung durch Spezialteams
Bei den Razzien kommen nicht nur die Zollbeamten zum Einsatz. Unterstützt werden sie durch IT-Forensik-Teams sowie vier Bargeldspürhunde des Zolls, die helfen, Materialien auszuwerten und Beweise zu sichern. Wie augsburger-allgemeine.de bescheinigt, sind die Durchsuchungen ein entscheidender Schritt im Kampf gegen organisierte Schwarzarbeit, die ein zunehmendes Problem darstellt.
Insgesamt sind die Aktivitäten der Zollverwaltung Teil einer umfangreichen Strategie zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Rund 8.900 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) setzen sich für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt ein. Im Jahr 2023 konnte die FKS einen Schadensbetrag von etwa 615 Millionen Euro durch illegale Beschäftigung aufdecken. Diese Betrugspraktiken betreffen fast alle Wirtschaftsbereiche, insbesondere jedoch lohnintensive Branchen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und zukünftige Maßnahmen
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bildet die rechtliche Basis für die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Deutschland. Die letzte Anpassung des Gesetzes fand 2019 statt. Die FKS prüft unter anderem die Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten durch Arbeitgeber, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde, was den Druck auf Arbeitgeber weiter erhöhen soll, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Die Bemühungen um die Bekämpfung von organisierter Schwarzarbeit sind nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte beschränkt, sondern bedeuten auch einen wichtigen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Es ist entscheidend, dass alle Akteure in der Gesellschaft solche Praktiken nicht dulden und aktiv gegen diese Form von Kriminalität vorgehen, wie in bundesfinanzministerium.de angemerkt wird. Der Zoll bleibt somit ein wichtiger Partner in der Aufrechterhaltung fairer Arbeitsbedingungen in Deutschland.