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Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Varta-Sanierung!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Varta-Aktionären gegen den umstrittenen Sanierungsplan als unzulässig erklärt. Kleinaktionäre fürchten um ihre Investitionen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre gegen den Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta als unzulässig erklärt. Dies geht aus den aktuellen Informationen von ZVW hervor. Die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts sowie die negative Entscheidung des Landgerichts.

Der umstrittene Sanierungsplan sieht eine drastische Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies hätte für die freien Aktionäre einen vollständigen Verlust ihrer Investitionen zur Folge. Vor allem Kleinaktionäre aus Ellwangen beklagten diesen Eingriff in ihr Eigentum und kritisierten die fehlende Erforderlichkeit sowie Angemessenheit des Plans. Sie befürchten, dass die Aktien wertlos werden, da der Börsenhandel eingestellt werden soll, was zu einem Totalverlust führen würde, wie SWR berichtet.

Über die Hintergründe der Sanierung

Varta strebt einen Neuanfang an und steht dabei in Kontakt mit Porsche sowie dem Großaktionär Michael Tojner. Im Rahmen dieser Sanierung hat das Unternehmen auch einen Schuldenschnitt mit seinen Gläubigern vereinbart, bei dem diese auf die Hälfte ihrer Forderungen verzichten. Allerdings ist dieser Schuldenschnitt an die Bedingung geknüpft, dass das Eigenkapital auf null herabgesetzt wird. Um die Lebensfähigkeit des Unternehmens abzusichern, kommen gesetzliche Regelungen wie das Restrukturierungsgesetz StaRUG zum Einsatz. Es gestattet die Ausgrenzung einzelner Aktionäre oder Gläubiger von Rechten, was die Diskussion über den entschädigungslosen Ausschluss des Bezugsrechts aufwirft, der als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie angesehen wird.

Kleinaktionäre haben angekündigt, Widerstand gegen diesen Sanierungsplan zu leisten und haben deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese Klage wurde zwar eingegangen, jedoch wurde die Chancen auf Erfolg insgesamt als gering bewertet – die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden liegt in Deutschland in den letzten zehn Jahren bei lediglich 1,66 Prozent.

Finanzielle Lage von Varta

Die Schwierigkeiten von Varta resultieren unter anderem aus einer schwankenden Nachfrage nach Lithium-Ionen-Knopfzellen und internen Managementfehlern. Kritiker bemängeln zudem die übermäßige Abhängigkeit des Unternehmens von seinem Hauptkunde Apple sowie als riskant geltende Investitionen. Varta beschäftigt derzeit etwa 4.000 Mitarbeiter und hat Standorte in Ellwangen, Dischingen und Nördlingen.

In der aktuellen Diskussion um Varta wird zudem die Aktienrechtsreform, die durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz ergänzt wird, immer relevanter. Diese Reform zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Kapitalmarkts zu stärken, was auch Start-ups und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) einen erleichterten Zugang ermöglicht. Ein zentraler Punkt der Reform ist der erleichterte Bezugsrechtsausschluss, der von zehn auf zwanzig Prozent des Grundkapitals angehoben wird.

Insgesamt wird die Lage von Varta sowohl aus rechtlicher als auch aus finanzieller Sicht kritisch beobachtet. Das Unternehmen steht vor der Herausforderung, seine Struktur zu reorganisieren und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen, um einen stabilen und erfolgreichen Neuanfang zu gewährleisten.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 2
www.swr.de
Referenz 3
www.fgs.de
Quellen gesamt
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