
Am 26. März 2025 wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung über die Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags (Soli) treffen. Diese Debatte hat nicht nur rechtliche Dimensionen, sondern könnte auch weitreichende finanzielle Auswirkungen auf die künftige Bundesregierung haben. Der Soli wurde 1995 eingeführt, um den Finanzbedarf der Deutschen Einheit zu decken und bringt jährlich über 12 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Er beträgt derzeit 5,5 Prozent auf Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge und ist nicht zweckgebunden.
Ursprünglich mussten alle Steuerzahler den Soli entrichten, doch seit 2021 sind nur noch Besserverdienende betroffen. Aktuell sind etwa sechs Millionen Menschen und 600.000 Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Zuschlag zu zahlen. Diese Steuerpflichtigen müssen mindestens 19.950 Euro Einkommensteuer zahlen, wobei ledige Steuerpflichtige bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 73.500 Euro den vollen Beitrag leisten müssen.
Rechtsstreit und Klage der FDP
Im Mittelpunkt der aktuellen Auseinandersetzung steht eine Verfassungsbeschwerde, die von sechs FDP-Politikern eingereicht wurde. Diese richtet sich gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags in den Steuerbescheiden. Die Kläger, darunter Florian Toncar, der bis zum Bruch der Ampelkoalition Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium war, argumentieren, der Soli sei nach dem Auslaufen des Solidarpakts II, der 2019 endete, verfassungswidrig. Der Solidarpakt sollte die wirtschaftlichen Folgen der deutschen Teilung bewältigen.
Der Bundesfinanzhof hatte im Januar 2023 eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgelehnt und entschieden, dass dieser „noch“ verfassungsgemäß sei. Diese Entscheidung bindet das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Die Kläger betonen, dass die Erhebung des Soli ungerecht sei, da nur etwa zehn Prozent der Steuerzahler aktuell zur Kasse gebeten werden, während die Mehrheit von der Abgabe befreit ist. Jura-Professor Uwe Volkmann, der die Grünen vertritt, hält den Soli trotz der Klage für rechtmäßig und verweist auf den Spielraum des Gesetzgebers für zusätzliche Abgaben.
Finanzielle Auswirkungen der Entscheidung
Die Auswirkungen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnten vielfältig sein. Bei einer positiven Entscheidung für die Kläger könnte dies zu Rückzahlungen von Solidareinnahmen führen, die bis zu 66,5 Milliarden Euro betragen könnten. Gleichzeitig könnten die Einnahmen für 2023, die im Haushaltsentwurf mit 12,75 Milliarden Euro veranschlagt sind, gefährdet sein. Eine solche Entscheidung könnte die neue Regierung vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen und ähnliche politische Konsequenzen nach sich ziehen wie die Entscheidung zu den Corona-Krediten im Jahr 2023.
Insgesamt zeigt die anstehende Entscheidung über den Solidaritätszuschlag nicht nur das bestehende Spannungsfeld zwischen rechtlichen Grundsätzen und finanziellen Bedürfnissen des Staates, sondern wirft auch Fragen über die Zukunft der finanziellen Belastung in Deutschland auf. In Anbetracht der historischen Dimension dieser Abgabe, die 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer erhoben wird, wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Spannung erwartet.
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