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Bundestagswahl 2025: Alles, was Sankt Augustin wissen muss!

Am 23. Februar 2025 finden die Bundestagswahlen in Sankt Augustin statt. Wähler haben zwei Stimmen. Informieren Sie sich über Kandidaten, Wahlverfahren und Fristen.

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in Deutschland statt, und auch die Bürger in Sankt Augustin sind aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Gemäß den Informationen von Kölner Stadt-Anzeiger dürfen Wähler zwei Stimmen abgeben: eine für einen Direktkandidaten und eine für eine Partei. Sankt Augustin gehört zum Wahlkreis 97 „Rhein-Sieg-Kreis II“, und die Vorbereitungen für die bevorstehende Wahl sind bereits in vollem Gange.

In der Vorbereitung auf die Wahl treten folgende Direktkandidaten an: Norbert Röttgen (CDU), Ute Krupp (SPD), Moritz Wächter (Grüne) und Nicole Westig (FDP). Während die AfD und die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) derzeit keine Kandidaten vorgestellt haben, bleibt noch abzuwarten, ob sie dies vor der Wahl nachholen werden.

Wahlberechtigung und Wahlmodalitäten

Für die Wahl berechtigt sind alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Wahlbenachrichtigungen werden 4 bis 6 Wochen vor der Wahl per Post verschickt, spätestens jedoch bis zum 2. Februar 2025. Diese Benachrichtigung informiert die Wähler über ihr Wahllokal und die Barrierefreiheit der Einrichtung.

Sankt Augustiner Wähler haben die Möglichkeit, entweder persönlich oder per Briefwahl zu wählen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann dennoch mit einem Personalausweis oder Reisepass wählen, sofern er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus am Markt 1 und ist unter den Telefonnummern 02241/243-581 oder 02241/243-809 erreichbar. Eine E-Mail kann an wahlen@sankt-augustin.de gesendet werden.

Briefwahl und Antragsfristen

Für die Briefwahl müssen die Wähler einen Antrag stellen, der sowohl postalisch als auch persönlich im Wahlbüro eingereicht werden kann. Die entsprechenden Unterlagen müssen bis zum 19. Februar 2025 abgeschickt werden. Wer seine Stimme direkt im Wahlbüro abgeben möchte, hat auch in den Wochen vor der Wahl die Möglichkeit dazu.

Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Stimmabgabe durch bevollmächtigte Personen nicht möglich ist, jedoch kann der Antrag auf Briefwahlunterlagen durch Dritte mit einer Vollmacht gestellt werden.

Regelungen für Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben, müssen ebenfalls die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen, um an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen zu können. Die Frist für Anträge endet ebenfalls am 2. Februar 2025, wie auf der Website der Stadt Sankt Augustin dargelegt. Diese Regelung gilt für Bürger, die nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind. In diesem Fall müssen unterschiedliche Antragsformulare verwendet werden, je nach den individuellen Gegebenheiten des Antragstellers.

Speziell für deutsche Staatsangehörige, die außerhalb Deutschlands leben, aber zuvor lange Zeit in Deutschland waren, gibt es spezifische Kriterien, die bei der Antragstellung zu beachten sind. Das Antragsformular kann postalisch oder elektronisch bei der zuständigen Gemeindebehörde eingereicht werden.

Die Bundestagswahl 2025 wirft somit bereits ihre Schatten voraus, während Sankt Augustin und die Wähler sich auf die kommenden Wahltage vorbereiten. Mehr Informationen sind auch auf der Website der Bundeswahlleiterin zu finden, die nützliche Hinweise zur Wahl und zu den Wählerverzeichnissen bietet.

Referenz 1
www.ksta.de
Referenz 2
www.sankt-augustin.de
Referenz 3
bundeswahlleiterin.de
Quellen gesamt
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