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Bundestag hebt Immunität: AfD-Abgeordneter Sichert unter Verdacht!

Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert muss sich Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz stellen, nachdem der Bundestag seine Immunität aufgehoben hat.

Der Bundestag hat am heutigen Tage die Immunität des AfD-Abgeordneten Martin Sichert aus Nürnberg aufgehoben. Dies ermöglicht es der Staatsanwaltschaft Oldenburg, gegen Sichert zu ermitteln, der des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz beschuldigt wird. Laut Informationen von Infranken wird ihm zur Last gelegt, in einem Video, das eine gewalttätige Auseinandersetzung unter Jugendlichen dokumentiert, ein Bild einer mutmaßlichen Täterin ohne deren Zustimmung verwendet zu haben.

Die Aufhebung der Immunität wurde mit der Mehrheit aller Fraktionen, einschließlich der Linken, genehmigt. Sichert bestätigte die laufenden Ermittlungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Vorfall, aus dem die Ermittlungen resultieren, steht im Zusammenhang mit einem Fall von Jugendgewalt, der Anfang 2023 in Heide, Schleswig-Holstein, stattfand. In diesem Vorfall wird mehreren Mädchen vorgeworfen, eine 13-Jährige geschlagen und gedemütigt zu haben, während die Taten gefilmt und im Internet verbreitet wurden.

Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz

Martin Sichert verwendete in einem seiner eigenen Videos ein Bild einer der mutmaßlichen Täterinnen. Die Mutter des abgebildeten Mädchens zeigte Sichert an, da er das Bild ihrer Tochter ohne das erforderliche Einvernehmen veröffentlicht hatte. Das Kunsturhebergesetz, welches 1907 verabschiedet wurde, regelt das Urheberrecht an Bildern und schützt das Recht am eigenen Bild. Nach § 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden.

Das Kunsturhebergesetz ist ein zentraler Bestandteil des Persönlichkeitsrechts in Deutschland. Der Schutz vor unerwünschter Veröffentlichung von Bildern und die Regelung, dass eine Einwilligung zur Bildnutzung erforderlich ist, stehen im Fokus. Zumal neue digitale Technologien immer neue Herausforderungen für die Durchsetzung dieser rechtlichen Bestimmungen mit sich bringen. Die Rechtsprechung muss dabei neue Interpretationsansätze entwickeln, besonders im Hinblick auf die Nutzung in sozialen Medien und durch moderne Kommunikationsformen.

Angebot zur Einstellung des Verfahrens abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte Sichert ein Angebot unterbreitet, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro einzustellen, welches Sichert jedoch ablehnte. Dies könnte bedeuten, dass er bereit ist, sich dem Verfahren zu stellen und die Vorwürfe aktiv zu besreiten. Martin Sichert wurde über die Landesliste seiner Partei für den Wahlkreis Nürnberg-Nord in den Bundestag gewählt und wohnt derzeitig in der Gemeinde Zetel in Friesland. Sein Wahlkreisbüro befindet sich in Wilhelmshaven, Niedersachsen.

Diese Angelegenheit zeigt nicht nur die Herausforderungen, die sich durch das Kunsturhebergesetz ergeben, sondern auch die Rolle der Politik und der Justiz in Fragen des Persönlichkeitsrechts. Während der rechtliche Status von Abgeordneten und dessen Immunität erörtert wird, bleibt abzuwarten, wie das Verfahren gegen Sichert weiter verläuft und welche Auswirkungen es auf seine politische Karriere haben könnte.

Detaillierte Informationen zum Kunsturhebergesetz und dessen Bestimmungen finden sich auf der Website von IT Media Law.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.ndr.de
Referenz 3
itmedialaw.com
Quellen gesamt
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