
Der parteilose Bürgermeister Tobias Borstel ist nicht mehr im Amt. Die Gemeinde Großbeeren im Landkreis Teltow-Fläming gab die Abwahl Borstels heute auf ihrer Webseite bekannt. Der Beschluss für einen Bürgerentscheid zur Abwahl wurde am vergangenen Freitag von der Gemeindevertretung gefasst. Borstel entschied sich jedoch, auf dieses Votum zu verzichten, was gemäß einer Regelung des Kommunalwahlgesetzes zur sofortigen Abwahl führte. Borstel begründete seine Entscheidung mit den Worten, dass das Ende seiner Amtszeit „nicht einfach, aber für meine Familie und mich die einzig richtige Entscheidung“ sei. Er hatte seit 2018 als Bürgermeister gedient und zuletzt im Jahr 2024 die SPD verlassen, um die neue Fraktion „Unser Großbeeren – Deine Stimme“ (UGDS) zu gründen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung, die eigens für die Abstimmung einberufen wurde, stimmten die Mitglieder einstimmig für den Bürgerentscheid, doch Borstel und seine Frau, Viktoria Borstel, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende der UGDS ist, nahmen wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Dies war das dritte Abwahlverfahren während seiner Amtszeit und die Auseinandersetzungen um verzögerte Haushaltsbeschlüsse und Borstels Amtsführung führten zu seinem Rückhaltverlust innerhalb der Gemeindevertretung und seiner eigenen Fraktion.
Nachfolge und Wahlverfahren
Evgeniya Gärtner, die bisherige Stellvertreterin von Borstel, übernimmt nun die Geschäfte der Gemeinde. Der Landkreis sowie der Wahlleiter sind nun gefordert, einen Termin für die Nachfolgewahl festzulegen. Voraussichtlich sollen die Wähler am 6. Juli 2023 zur Urne gebeten werden, mit einer möglichen Stichwahl am 20. Juli. Diese Termine müssen noch vom Landkreis bestätigt werden.
Daniel Krause, der Vorsitzende der Gemeindevertretung, äußerte den Wunsch nach einem fairen Wahlkampf. Erste potenzielle Kandidaten stehen bereits in den Startlöchern. Anmeldungen sind bis zum 1. Mai möglich.
Rechtliche Aspekte der Abwahl
In Deutschland können Bürgermeister unter bestimmten Bedingungen abgewählt werden, wobei die Regelungen je nach Bundesland variieren. In Brandenburg, wo Borstel abgewählt wurde, kann ein Bürgermeister vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden, unabhängig von der Art der Wahl. Dabei ist eine Mehrheitsentscheidung der abstimmenden Personen nötig, und mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten muss erreichbar sein. Zudem muss ein Bürgerbegehren vor einem Bürgerentscheid erfolgreich sein, was im Falle von Borstel jedoch nicht erforderlich war, da er freiwillig auf die Abstimmung verzichtete. Dies stellt eine Ausnahme dar, die durch spezielle Regelungen im Kommunalwahlgesetz bedingt ist.
Die Situation in Großbeeren ist nicht nur ein lokales Ereignis, sondern zeigt auch die Dynamik der politischen Landschaft in Brandenburg, wo Bürgerentscheide und Abwahlverfahren im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg, wo Abwahlen gänzlich ausgeschlossen sind, möglich sind. Hierbei ist die demokratische Teilhabe der Bürger von besonderer Bedeutung.