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Briefwahl in Berlin: Frühstart in Neukölln und Steglitz-Z.

Die Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beginnt bereits in mehreren Berliner Bezirken. Erfahren Sie, wie und wann Sie Ihre Unterlagen beantragen können und welche Fristen gelten.

Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl an, und der Beginn der Briefwahl rückt näher. In mehreren Berliner Bezirken werden die Briefwahlunterlagen frühzeitig versendet, was für viele Wähler von Bedeutung ist. Der Versand der Unterlagen in Neukölln und Steglitz-Zehlendorf startet nach Erhalt der Stimmzettel am Donnerstag oder Freitag dieser Woche. In Lichtenberg beginnt der Versand am Freitag. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg plant, bis Samstag alle beantragten Briefwahlunterlagen zu verschicken. Die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg hingegen folgen wie ursprünglich geplant am Montag, dem 10. Februar.

Der Landeswahlleiter Stephan Bröchler informiert darüber, dass insgesamt 3,3 Millionen Stimmzettel an die Bezirke versandt werden. Rund 603.000 Berliner haben bereits Briefwahl beantragt, was etwa ein Viertel der 2,4 Millionen Wahlberechtigten entspricht. Diese Zahl liegt auf dem Niveau der Bundestagswahl 2021. Besonders wichtig ist die Priorisierung des Versands an Auslandsdeutsche, da hier engere Zeitfenster und möglicherweise längere Postlaufzeiten bestehen.

Wichtige Fristen und Verfahren

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Wähler können einen Antrag auf Briefwahl online, per E-Mail, Post oder direkt in den Bezirklichen Briefwahlstellen stellen. Letztere öffnen am Montag, dem 10. Februar, und haben teils verlängerte Öffnungszeiten, darunter auch einige am Samstag, dem 15. Februar. Dies ermöglicht es, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben, wodurch das Zurückschicken per Post entfällt.

Wählende müssen einige Informationen bereitstellen, um einen Wahlschein zu beantragen, darunter ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Der Antrag kann ganz persönlich, schriftlich oder online erfolgen. Die Frist für die Beantragung endet am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr, mit der Ausnahme, dass bei plötzlicher Erkrankung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Antrag gestellt werden kann.

Briefwahl im Kontext

Briefwahl ist nicht nur eine praktische Lösung für viele Wähler, sondern auch eine Möglichkeit, die Wahlbeteiligung zu steigern. Bei der Bundestagswahl 2021 lag die Wahlbeteiligung bei 76,4 Prozent, was einem Anstieg zum dritten Mal in Folge entspricht. Während die Briefwahl seit 1957 bundesweit eingeführt wurde und seit 2009 ohne wichtigen Grund möglich ist, hat der Anteil der Briefwähler in den letzten Jahren stark zugenommen. 2021 nutzten 22.145.205 Wähler die Briefwahl, was 47,3 Prozent aller Wähler ausmachte.

Besonders bemerkenswert ist der Trend, dass ältere Wähler häufiger von der Briefwahl Gebrauch machen. Während der niedrigste Anteil an Briefwählern im Jahr 2021 bei den Jahrgängen von 1977 bis 1986 bei 42,4 Prozent lag, war der höchste Anteil bei den Jahrgängen 1951 und früher mit 52,7 Prozent zu verzeichnen. Dieser Wandel zeigt das zunehmende Vertrauen in die Möglichkeiten der Briefwahl sowie deren Bedeutung für eine inklusive Wahlen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehende Bundestagswahl in Deutschland nicht nur durch den Wahltermin, sondern auch durch die Wahlmöglichkeiten geprägt ist, die den Bedürfnissen der Wähler Rechnung tragen. Weitere Informationen zu den Verfahren und Fristen sind auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung, sowie der rbb24 verfügbar.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.bundesregierung.de
Referenz 3
www.bpb.de
Quellen gesamt
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