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Neues Gesetz für Hundehalter: Hundeführerschein kommt 2026!

Ab Juli 2026 plant der Bremer Senat die Einführung eines Hundeführerscheins und einer Sachkundenachweispflicht für Hundehalter. Ziel ist die Verbesserung des Hundeverhaltens und die Reduzierung von Beißvorfällen.

Im Land Bremen stehen bedeutende Änderungen für Hundehaltende bevor. Ab dem voraussichtlichen Stichtag 1. Juli 2026 wird ein Hundeführerschein eingeführt, der sowohl eine theoretische als auch eine praktische Sachkundeprüfung beinhaltet. Der Bremer Senat plant, den entsprechenden Gesetzentwurf am kommenden Dienstag zu beschließen, woraufhin die Bürgerschaft darüber abstimmen könnte, wie der Weser-Kurier berichtet.

Ziel der neu eingeführten Sachkundepflicht ist es, das Wissen über den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden zu fördern und somit das Risiko von Spontankäufen zu minimieren, die häufig zu einem Tierheimaufenthalt führen können. Für die Hundehalter wird es notwendig sein, eine theoretische Prüfung abzulegen, bevor sie einen Hund erwerben, gefolgt von einer praktischen Prüfung innerhalb des ersten Hundehaltungsjahres. Dies gilt nicht für Personen, die in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund besessen haben und bereits eine theoretische Prüfung abgelegt haben.

Kennzeichnung und Absicherung

Ein weiterer Aspekt der gesetzlichen Änderungen ist die Kennzeichnungspflicht. Hunde müssen künftig mit einem Mikrochip versehen werden, der von einem Tierarzt injiziert wird. Darüber hinaus sind Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere in einem anerkannten Haustierregister eintragen zu lassen. Diese Regelung dient nicht nur der Identifizierung entlaufener Hunde, sondern trägt auch zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Hundehaltung bei, wie auch auf haustierewissen.de dargelegt wird.

Des Weiteren müssen Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung muss eine Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden bieten. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die eine Hundehaftpflichtversicherung je nach Rasse oder Gefährlichkeit des Hundes vorschreiben, wie im Artikel von deutsche-familienversicherung.de angemerkt wird.

Reaktionen und Hintergründe

Die Regelungen sind eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Beißvorfällen in den letzten Jahren. Im Jahr 2023 wurden in Bremen 47 Vorfälle registriert, darunter ein schwerer Angriff eines Rottweilers auf ein Kind. Mit dieser Gesetzgebung sollen nicht nur die Halter in ihrer Sachkunde gefordert werden, sondern auch die Sicherheit in der Gesellschaft insgesamt verbessert werden.

Für Halter von Hunden, die als gefährlich gelten, bleibt der Erlaubnisvorbehalt weitgehend unverändert, einschließlich des Verbots für den Zucht, Verkauf oder Erwerb bestimmter Rassen wie dem Pit-Bull-Terrier. Der Sachkundenachweis trägt auch dazu bei, das notwendige Wissen über Hundeverhalten, Pflege und rechtliche Bestimmungen zu fördern. Die Theorie umfasst zudem wichtige Themen wie Erste-Hilfe-Maßnahmen für Hunde und artgerechte Haltung.

Zusätzliche Kosten, die auf Hundehalter zukommen, umfassen die Kennzeichnungskosten von etwa 50 Euro sowie eine Haftpflichtversicherung, deren Kosten zwischen 40 und 110 Euro jährlich liegen können. Die genauen Kostenpunkte für den Sachkundenachweis sind noch nicht abschließend geklärt, orientieren sich jedoch am Niedersächsischen Modell, welches etwa 200 Euro umfasst.

Insgesamt sind die neuen Regelungen ein Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren Hundehaltung und könnten langfristig dazu beitragen, dass Hunde und Menschen in Bremen sicherer zusammenleben können.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.deutsche-familienversicherung.de
Referenz 3
haustierewissen.de
Quellen gesamt
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