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Briefwahl in Bremen: Unterlagen jetzt beantragen – Frist bis 20. Februar!

Am 13. Januar 2025 können Wahlberechtigte in Bremen Briefwahlunterlagen für die vorverlegte Bundestagswahl am 23. Februar beantragen. Alle wichtigen Fristen und Orte im Überblick.

Die Vorbereitung zur Bundestagswahl 2025 in Bremen nimmt Form an. Die Wahl, die vorverlegt wurde und nun am 23. Februar stattfindet, bringt zahlreiche Neuerungen für die Wähler mit sich. Ab sofort können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden, wobei die Frist hierfür bis zum 20. Februar reicht. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt frühestens ab dem 10. Februar.

Wahlberechtigte sind aufgefordert, ihre Anträge zeitnah zu stellen, um eine rechtzeitige Zustellung sicherzustellen. Auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Beantragung wird besonders hingewiesen, da die Unterlagen am Wahltag bis 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein müssen. Dabei gibt es in Bremen insgesamt fünf Briefwahlzentren, die die notwendigen Dienstleistungen anbieten.

Standorte der Briefwahlzentren

  • Wahlamt Bremen, Altes Postamt 5, An der Weide 50a
  • Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62
  • Ortsamt West, Waller Heerstraße 99
  • Ortsamt Huchting, Franz-Löbert-Platz 1
  • Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19

Die Abgabe der Wahlbriefe ist zwischen dem 10. und 21. Februar während der Öffnungszeiten der jeweiligen Wahllokale möglich. Es stehen keine Briefkästen außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung. Das Wahlamt in Bremen hat zusätzlich verlängerte Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr.

Besonderheiten bei der Beantragung

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch für Menschen mit Behinderung möglich, wenn diese den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können. Eine Wahlbenachrichtigung ist Voraussetzung, um die Unterlagen zu beantragen, erklärt service.bremen.de. Zudem müssen Antragsteller ihre persönlichen Daten – einschließlich Name, Geburtsdatum und Meldeadresse – angeben, und gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht vorlegen, wenn eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen abholt.

Statistisch gesehen ist die Briefwahl seit 1957 möglich und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Im Jahr 2021 wählten 47,3 Prozent der Wähler per Briefwahl, ein Rückblick auf die Wahlbeteiligung zeigt, dass der Anteil in der jüngeren Vergangenheit stetig steigt. Dies könnte auch die Wahlen in Bremen beeinflussen, wo die Wahlbenachrichtigung bereits versendet wurde und die Deutsche Post für die notwendigen Briefsendungen bereitsteht, wie bpb.de erwähnt.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 2
www.service.bremen.de
Referenz 3
www.bpb.de
Quellen gesamt
Web: 9Social: 159Foren: 69