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Brandenburgs Gesundheitsministerin fordert radikale Reformen für Kliniken!

Brandenburgs Gesundheitsministerin fordert umfassende Nachbesserungen bei der kürzlich in Kraft getretenen Krankenhausreform, um die wohnortnahe Gesundheitsversorgung und Finanzierung zu sichern.

Am 1. Januar 2025 trat eine grundlegende Krankenhausreform in Kraft, die den Gesundheitssektor in Deutschland nachhaltig verändern soll. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (partei­los) fordert jedoch bereits nach wenigen Tagen Nachbesserungen. Sie hebt hervor, dass es an vielen zentralen Punkten der Reform Verbesserungen oder präzisere Regelungen bedarf. Insbesondere sieht sie die Notwendigkeit, die Betriebskostenfinanzierung zu optimieren und die Beteiligung des Bundes am geplanten Transformationsfonds zu erhöhen. Der Transformationsfonds soll an dieser Stelle eine zentrale Rolle spielen.

Müller fordert eine 40-prozentige Beteiligung des Bundes an dem Transformationsfonds, der insgesamt 50 Milliarden Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren bereitstellen soll. Diese Mittel sollen helfen, die stationäre Versorgung effizienter zu gestalten und an die neuen Anforderungen anzupassen. Die Finanzierung des Fonds ist bisher so geplant, dass er zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (GKV) gespeist wird.

Schritte zur Umsetzung der Reform

Die schrittweise Umsetzung der Reform ist für bis 2029 vorgesehen. Bis Ende 2026 sind die Bundesländer gefordert, ihren Kliniken Leistungsgruppen zuzuweisen, auf deren Grundlage die Finanzierung in den Jahren 2027 und 2028 umgestellt werden soll. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Brandenburg und anderen Bundesländern langfristig zu sichern. Müller betont, dass alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben sollen.

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines Vorhaltebudgets anstelle des bisherigen DRG-Fallpauschalensystems. Kliniken sollen künftig 60% der Vergütung für die Vorhaltung von Leistungsangeboten erhalten, während die verbleibenden 40% durch tatsächlich durchgeführte Behandlungen erwirtschaftet werden müssen. Zudem werden 65 Leistungsgruppen mit spezifischen Qualitätskriterien eingeführt, die die medizinische Versorgung stärken und die Behandlungserfolge verbessern sollen.

Zukunft des Transformationsfonds

Der Transformationsfonds wird ab 2026 für einen Zeitraum von zehn Jahren Krankenhäuser bei Umstrukturierungen unterstützen. Jährlich können bis zu 2,5 Milliarden Euro aus diesem Fonds abgerufen werden. Es wird angestrebt, Standortübergreifungen und telemedizinische Netzwerkstrukturen zu fördern, um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern und die Versorgungsmöglichkeiten zu erweitern. Private Krankenversicherungen sollen ebenfalls in die Finanzierung integriert werden.

Die Protokollerklärung zu diesem Fonds wurde vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Bundesländern vorgelegt und kam im Rahmen der jüngsten Beschlüsse zustande. Unter anderem umfasst die Förderung diverse Umstrukturierungsmaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2026 beginnen müssen.

Finanzielle Herausforderungen und Kritik

Trotz der Fortschritte stehen viele Krankenhäuser in Deutschland weiterhin unter erheblichem finanziellen Druck, was auf eine langjährige Unterfinanzierung des Sektors zurückzuführen ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer kritisieren bereits jetzt die bestehenden Lücken in der Krankenhausplanung und Finanzierung, und fordern notwendige Anpassungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform.

Wichtig ist auch zu beachten, dass die Bundesländer mindestens 50% der Mittel für geförderte Umstrukturierungen aus eigenen Haushaltsmitteln aufbringen müssen, um eine Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Länder müssen darüber hinaus ihre Investitionskostenfinanzierung bis 2035 auf dem Niveau der Haushaltspläne von 2021 bis 2025 halten, um die erfolgreiche Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen.

Die Krankenhausreform, die als die größte Änderung im Gesundheitssektor seit Jahrzehnten gilt, hat das Potenzial, die stationäre Versorgung grundlegend zu verändern. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die geforderten Anpassungen und die notwendige Finanzierung in ausreichendem Maß bereitgestellt werden können, um die Herausforderungen zu meistern und die Versorgungsqualität langfristig zu sichern.

FAZ
Ärzteblatt
GÖRG

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www.aerzteblatt.de
Referenz 3
www.goerg.de
Quellen gesamt
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