
Die Stadt Potsdam hat das traditionelle Osterfeuer im Volkspark für das kommende Wochenende abgesagt. Geplant war die Veranstaltung für Samstag, den 19. April 2025. Die Entscheidung fiel aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr. Aktuell gilt in Potsdam die Waldbrandstufe 4, was als signifikante Bedrohung gilt. Laut maz-online.de ist die Parkanlage in diesem Jahr stark ausgetrocknet, was durch einen niederschlagsarmen Frühling bedingt ist.
Die Wettervorhersagen versprechen keine Besserung der Situation, da auch für die nächsten Tage keine nennenswerten Niederschläge in Sicht sind. Während die Stadt bislang keine Verbote für Osterfeuer ausgesprochen hat, wird angemerkt, dass unter den gegebenen Witterungsbedingungen ein solches Ereignis nicht sinnvoll ist. Bei Waldbrandstufen 4 und 5 wird dringend empfohlen, auf offene Feuer zu verzichten.
Risiken und Verantwortung
Die Feuerwehr warnt vor der Gefahr des Funkenflugs und der schnellen Brandausbreitung, insbesondere bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h. Veranstalter von Osterfeuern stehen in der Verantwortung, die Sicherheit der Durchführung zu garantieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedingungen halten Experten ein pauschales Verbot von Osterfeuern für unangemessen, fordern jedoch mehr Vorsicht. Dies berichtet der Tagesspiegel, der zudem erwähnt, dass Dutzende von Osterfeuern in Brandenburg geplant sind, um den Winter zu vertreiben und den Frühlingsbeginn zu feiern.
Der März dieses Jahres war einer der trockensten Monate seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, was die Waldbrandgefahr in der Region zusätzlich erhöht hat. Der Brandenburgische Waldbrandschutzbeauftragte Raimund Engel geht davon aus, dass die Feuerwehr die Osterfeuer absichert, um das Risiko für Brände einzudämmen. Jeder öffentliche Anlass muss durch die zuständigen Ordnungsbehörden genehmigt werden. Zuletzt wurden im Jahr 2019 viele Osterfeuer im Osten Deutschlands aufgrund akuter Waldbrandgefahr abgesagt.
Regelungen für private Feuer
Ungeachtet der Absage des öffentlichen Osterfeuers bleibt es Privatpersonen erlaubt, kleine Holzfeuer im eigenen Garten zu entzünden, solange diese eine Größe von einem Meter nicht überschreiten und mindestens 50 Meter Abstand zum Wald gehalten wird. Auch dürfen nur trockenes Holz verwendet werden, um die Gefahr einer Brandentstehung zu minimieren. Um die Tierwelt zu schützen, mahnt der Naturschutzbund Nabu, Holz erst am Tag des Anzündens aufzuschichten. Früh aufgeschichtete Holzreste könnten kleinen Tieren schaden.
Besondere Initiativen finden auch in andern Regionen Brandenburgs statt. So plant ein Freizeit- und Jugendverein in Kloster Lehnin spezielle Osterfeuer, um den Zusammenhalt im Dorf zu stärken. Hierbei wird auch eine mehrere Meter hohe Brücke aus Holz gestaltet, um auf eine ungenutzte Brücke bei Brandenburg an der Havel aufmerksam zu machen.