
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es einen erheblichen Streit zwischen den Brandenburger Landkreisen und den Krankenkassen über die Kosten für Rettungsdiensteinsätze. Die Krankenkassen zahlen nur noch Festbeträge, was zu finanziellen Belastungen für die betroffenen Landkreise führt. Diese Situation betrifft neun Landkreise, darunter Barnim, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark. Der Druck auf die Bürger wächst, da die Landkreise teilweise dazu übergehen, die Kosten für die Rettungsfahrten direkt an die Patienten weiterzugeben.
Die Brandenburger Landesregierung und die Krankenkassen appellieren an die Landkreise, die Bevölkerungen nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Die Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg, Rebecca Zeljar, fordert eine neue Kalkulationssystematik für die Rettungskosten. Ihrer Meinung nach ist die derzeitige Situation aufgrund fehlender Abstimmungen in vielen Landkreisen nicht tragbar. Insbesondere zahlen die Kassen in Regionen ohne abgestimmte Gebührenkalkulation nur Festbeträge und übernehmen keine Kosten für Leerfahrten.
Konflikt um die Kostenstruktur
In den betroffenen Landkreisen ist die Kostenübernahme durch die Krankenkassen stark eingeschränkt. Ein Beispiel zeigt, dass ein Rettungswagen-Einsatz in Teltow-Fläming 1.449 Euro kostet, während die Kassen lediglich 794 Euro erstatten. Die Landkreise argumentieren, dass ihre Gebührenkalkulation Investitionskosten und potenzielle Fehlfahrten berücksichtigt, während die Krankenkassen diese als überzogen erachten. Trotz wiederholter Verhandlungen zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen wurde bisher keine Einigung erzielt.
Märkisch-Oderland plant einen entscheidenden Schritt: Am 17. März 2025 sollen Kostenbescheide für Rettungsdiensteinsätze verschickt werden. Betroffene Bürger müssen damit rechnen, die Kosten, die seit dem 1. Januar 2025 erhoben werden, selbst zu tragen. Dies betrifft jeden, der den Rettungsdienst alarmiert hat, unabhängig von der Notwendigkeit des Einsatzes. So belaufen sich die Kosten auf 198 Euro für den Einsatz eines Rettungsfahrzeugs und 251 Euro für einen Notarzteinsatz.
Die kritische Rolle der Politik
Gesundheitsministerin Britta Müller hat betont, dass der Konflikt nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden darf. Sie hofft, dass die betroffenen Kreise keine Gebührenbescheide an die Bürger verschicken und stattdessen die Kalkulationssystematik überprüfen. Die Diskussion über die Erstattung von Rettungsdienstkosten hat zu erheblichen Spannungen im Gesundheitsausschuss des Landtags geführt, ohne dass konkrete Lösungen in Sicht sind.
CDU-Gesundheitspolitiker Michael Schierack und AfD-Abgeordnete Birgit Bessin kritisieren die Verzögerungen in der Problemlösung, während SPD-Abgeordnete Nadine Graßmel bedauert, dass die Diskussion zu Lasten der Patienten geht. Johannes Wagner vom Landkreistag fordert, dass das Gesundheitsministerium sich aktiv in die Verhandlungen einschaltet.
Die Krankenkassen weisen darauf hin, dass die Versicherte für die jetzt anfallenden Gebühren zunächst selbst aufkommen müssen, auch wenn sie eine Erstattung anstreben können. Widersprüche gegen Kostenbescheide scheinen eine Option zu sein, jedoch haben diese laut den aktuellen Regelungen keine aufschiebende Wirkung. Eine schnelle Lösung ist daher dringend erforderlich, um den Konflikt zu entschärfen und die Belastungen für die Bürger zu minimieren.
Für eine nachhaltige Lösung ist eine faire Entlohnung der Rettungsdienste notwendig, während gleichzeitig ein transparentes und wirtschaftliches Vorgehen mit den Beiträgen der Versicherten gefordert wird. Das Thema bleibt hochaktuell, und alle Beteiligten sind gefordert, um schnellstmöglich zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Für weitere Informationen Ressourcen verweisen wir auf die Berichte von FAZ, rbb24 und MAZ.