
Der Bundestag hat eine umfassende Änderung seiner Hausordnung beschlossen, die am 10. März 2025 in Kraft trat. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass diese Neuregelung einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Parlaments darstellt. Im Fokus stehen verstärkte Zutrittskontrollen für Personen, die als potenzielle Extremisten eingestuft werden.
Nach den neuen Richtlinien dürfen Mitglieder der AfD sowie deren Mitarbeiter, die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft sind, den Bundestag nicht mehr betreten. Diese Regelung betrifft auch Personen aus Organisationen wie der „Jungen Alternative“ und der „Identitären Bewegung“.
Erweiterte Zutrittskontrollen und Sicherheitsmaßnahmen
Mit der Einführung der neuen Regelungen wird es auch notwendig, dass Mitarbeiter von Abgeordneten eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen, um Zugang zu den Bundestagsräumlichkeiten zu erhalten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Personen, die die Funktionsfähigkeit des Parlaments gefährden könnten, Zugang erhalten. Besucher, die nicht im Bundestag arbeiten, müssen ebenfalls überprüft werden, sofern sie Zugang zum Informationssystem des Parlaments beantragen möchten.
Bärbel Bas bezeichnete die Neuregelung als essenzielle Schutzmaßnahme und forderte, dass weitere Schritte in der nächsten Wahlperiode unternommen werden sollten. Die strengen Zutrittsregelungen sollen verhindern, dass Veranstaltungen im Bundestag außerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stattfinden.
Folgen für die AfD und deren Mitarbeiter
Einige Landesverbände der AfD sind bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, und wird die Partei auf Bundesebene ebenfalls in diese Kategorie eingeordnet, wird es für deren Mitglieder, abgesehen von den Abgeordneten, unmöglich sein, den Bundestag zu betreten. Diese Regelung hat tiefgreifende Konsequenzen für die AfD, die bei der letzten Bundestagswahl 152 Abgeordnete wählte, die über 600 Mitarbeiter beschäftigen könnten. Die Neuordnung könnte somit weitreichende Auswirkungen auf die Personalstruktur der Partei haben.
Die veränderte Hausordnung ermöglicht zudem eine erleichterte Mitnahme von staatlich anerkannten Assistenzhunden, was besonders positiv hervorgehoben wurde. Blinden-Assistenzhunde dürfen nun ohne Einschränkungen im Bundestag mitgeführt werden. Die getroffenen Maßnahmen wurden von der Bundestagspräsidentin als Teil eines umfassenderen Konzepts zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung innerhalb des Parlaments angesehen.
Die Neuregelungen, die auf einen spezifischen Schutz vor extremistischen Einflüssen abzielen, könnten allerdings in der Zukunft einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Diese rechtliche Unsicherheiten könnten zusätzlich zu den politischen Diskussionen um die Zeit und die Implementierung der neuen Vorschriften führen.
Insgesamt zeigt sich, dass der Bundestag mit dieser Änderung der Hausordnung nicht nur auf die aktuelle politische Situation reagiert, sondern auch versucht, die Rahmenbedingungen für eine demokratische und sichere parlamentarische Arbeit zu stärken. Weitere Informationen zu den Änderungen und deren Hintergründen finden Sie in den Artikeln von Compact und RND.
Zusätzlich können Interessierte mehr Details in der Bundestagsdokumentation zu den neuen Regelungen nachlesen, die unter bundestag.de zur Verfügung steht.