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AfD und Linke: Ungewöhnliches Bündnis gegen das große Finanzpaket!

Am 17. März 2025 fordern AfD und die Linkspartei eine Einberufung des Bundestags, um das umstrittene Finanzpaket der Bundesregierung zu verhindern. Der Streit um die Schuldenbremse entglimmt.

Am 17. März 2025 zeigen sich die politischen Fronten im Deutschen Bundestag verhärtet. Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die AfD-Fraktion die Linkspartei dazu aufruft, die Einberufung des neuen Bundestags zu verlangen. Sahra Wagenknecht, Chefin der BSW und ehemalige Linken-Abgeordnete, fordert in diesem Zusammenhang die Linke auf, sich gegen das schwarz-rote Finanzpaket zu positionieren.

„Das größte Schulden- und Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik“, nennt Wagenknecht das geplante Vorhaben. Sie betont zwar, dass eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht nötig sei, jedoch fordert sie, dass die Linke den Antrag zur Einberufung des neuen Bundestags stellen solle. Die Linke selbst signalisiert jedoch, dass sie diese Forderung der AfD nicht unterstützen wird. Christian Görke, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, erklärt, dass es für die Partei keine rechtliche Grundlage für eine solche Zusammenarbeit gibt.

Konflikt um die Einberufung des Bundestags

Das Ziel der AfD ist klar: Sie möchte verhindern, dass Union und SPD im alten Bundestag über das Finanzpaket abstimmen können. Während CDU-Chef Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil bereits die nötigen Stimmen zusammengetragen haben, könnte eine Einberufung des neuen Bundestages durch die Kooperation von AfD und Linken einen Stopp des Verfahrens bedeuten.

Zuvor hatten mehrere AfD-Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gestellt. Sie fordern, der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zu untersagen, Sondersitzungen zum Thema Grundgesetzänderung einzuberufen. Diese Änderung betrifft die erwartete Aussetzung der Schuldenbremse und ein milliardenschweres Sondervermögen für die Bundeswehr.

Auf die Bedeutung der aktuellen Debatte um die Einberufung weist auch die Linkspartei hin, die ebenfalls bereits einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt hat. In diesem Kontext sieht sich die neue Abgeordnete Ines Schwerdtner in ihren Mitwirkungsrechten verletzt. Sie und ihr Kollege Jan van Aken argumentieren, dass nur der neu gewählte Bundestag legitim sei, um weitreichende Beschlüsse zu fassen.

Vorwürfe gegen die Vorgehensweise

Die Linke äußert scharfe Kritik an dem Verfahren zur Verabschiedung des Finanzpakets und bezeichnet dieses als „überfallartig“ und „unwürdig“. Zudem wird bemängelt, dass Anträge auf zusätzliche Fachanhörungen in den Ausschüssen abgelehnt wurden und viele Fragen unbeantwortet blieben. Insgesamt gibt es mehrere Klagen gegen die Sondersitzungen des alten Bundestages, welche derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Die AfD, die bereits in vier Verfahren ein Urteil des Gerichts erwirken konnte, sieht in der geplanten Lockerung der Schuldenbremse eine Bedrohung für die finanzielle Stabilität Deutschlands. Laut Artikel 39 des Grundgesetzes endet die Legitimität eines Bundestages erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, was die Debatte um die Einberufung zusätzlich verschärft. Die Entscheidung zu den Eilanträgen des Bundestags ist noch ausstehend.

Im Gesamtkontext erhebt sich die Frage, wie die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 die künftige Finanzpolitik Deutschlands prägen wird. Die Herausforderungen sind vielschichtig: Sie reichen von der steigenden Staatsverschuldung über soziale Spannungen bis zu wirtschaftlichen Unsicherheiten. Aktuelle Diskussionen um die Zukunft der Schuldenbremse zeigen, dass dieser Diskurs entscheidend für die bevorstehenden politischen Entscheidungen sein wird.

Referenz 1
www.fr.de
Referenz 2
www.zeit.de
Referenz 3
www.tagesbriefing.de
Quellen gesamt
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