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94-jährige Kölnerin bleibt dank Petition in ihrer geliebten Wohnung!

Eine 94-jährige Kölnerin darf nach einer umstrittenen Eigenbedarfskündigung in ihrer Wohnung bleiben. Ihr Fall wirft Fragen zur Mieterrechte und zur Not älterer Menschen auf.

Am Heiligabend 2024 erhielt die 94-jährige Kölnerin Paula Hilsemer nach 70 Jahren in ihrer Mülheimer Wohnung eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Diese Nachricht war für die betagte Mieterin besonders belastend, sodass sie den Brief zunächst nicht öffnete, um sich selbst vor den schlechten Nachrichten zu schützen. Ihr Unterstützer Kalle Gerigk stellte schließlich fest, dass die Vermieterin auf die Räumungsklage verzichtet hatte. Hilsemer äußerte daraufhin ihre Erleichterung und Dankbarkeit gegenüber ihrem Unterstützer und der Öffentlichkeit.

Ihre Wohnung umfasst 52 Quadratmeter und die Miete betrug vor 70 Jahren 60 Mark. Hilsemer zog damals mit ihrem Mann Peter und ihrer Tochter Helga in die Wohnung ein. Im Laufe der Jahre sind viele der ehemaligen Nachbarn weggezogen oder verstorben, ebenso ihr Mann und ihre Tochter. Aus dieser Situation heraus bot der Kölner Mieterverein Unterstützung an und sah die Kündigung als möglichen „unzumutbaren Härtefall“ an. Hilsemer selbst hofft, ihren 100. Geburtstag in der Wohnung feiern zu können.

Eigenbedarfskündigung im Kontext

Der Fall Hilsemers ist Teil eines größeren Problems, das in vielen Städten aufgrund von Wohnungsnot und steigenden Mieten auftritt. Gerigk, der die Kündigung für Hilsemer anfocht, startete eine Petition, die darauf abzielt, Menschen ab 65 Jahren zu schützen, indem Kündigungen wegen Eigenbedarfs nicht mehr zulässig sind. Bis zum 18. Februar 2025 hatten fast 50.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Der Fall wird auch von Kalle Gerigk als Symbol für die Not älterer Menschen in einer zunehmend angespannten Wohnsituation angesehen.

Eigenbedarfskündigungen sind insbesondere dann problematisch, wenn sie als Vorwand für den tatsächlichen Bedarf herangezogen werden. Laut § 573 BGB ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird. Der Mieter hat in solchen Fällen Rechte, die es ihm ermöglichen, die Kündigung anzufechten und gegebenenfalls sogar Schadensersatz geltend zu machen, wenn er aus einer unwirksamen Kündigung resultierende Kosten hat.

Rechtslage und Rechte des Mieters

Die Regeln rund um Eigenbedarf sind vielfältig. Zum Beispiel ist eine Kündigung unzulässig, wenn der Bedarf beim Abschluss des Mietvertrags bereits bestand oder absehbar war. Ein neuer Vermieter kann jedoch unter bestimmten Umständen trotzdem kündigen. Wenn die kündigende Partei mehrere Wohnungen besitzt, kann sie frei entscheiden, welchem Mieter sie kündigt.

Für die Mieterin im konkreten Fall kann ein Widerspruch gegen die Kündigung erhebliche rechtliche Vorteile mit sich bringen. Sie kann in Härtefällen, wie etwa fehlendem Ersatzwohnraum, das Recht erhalten, in der Wohnung zu bleiben. Auch das Amtsgericht ist für Rechtsstreitigkeiten dieser Art zuständig, und eine Räumungsklage kann nur unter bestimmten Bedingungen eingeleitet werden.

Paula Hilsemer bleibt ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Mieterrechte zu schützen und eine unzulässige Eigenbedarfskündigung zu hinterfragen. Ihre Geschichte soll andere ermutigen, auch in schwierigen Zeiten für ihre Wohnsituation zu kämpfen.

Referenz 1
www.ksta.de
Referenz 3
www.mietrecht.org
Quellen gesamt
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