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Winter im Havelland: So räumen Anwohner ordentlich ihren Schnee!

Wintereinbruch im Havelland: Anlieger sind verpflichtet, Gehwege und Straßen von Schnee und Glätte zu räumen. Fristen, Pflichten und mögliche Bußgelder im Überblick. Informieren Sie sich jetzt!

Der Winter hat das Havelland fest im Griff. Angesichts der winterlichen Bedingungen sind Anwohner und Straßenanlieger gefordert, um die Sicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten. Dies erfordert schnelles Handeln bei der Schneeräumung, wie maz-online.de berichtet. Der Winterdienst, der von November bis März täglich zwischen 6 und 20 Uhr durchgeführt wird, obliegt in erster Linie den Anliegern.

Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei den Eigentümern von Anliegergrundstücken. Gemeinden sorgen um den Winterdienst auf verkehrswichtigen Gemeindestraßen und Dienstleister sind für die kommunalen Flächen sowie Bushaltestellen zuständig. Dies stellt sicher, dass auch die wichtigsten Verkehrswege permanent geräumt bleiben.

Räum- und Streupflichten für Anlieger

Die spezifischen Räum- und Streupflichten variieren je nach Gemeinde. Anwohner müssen beispielsweise in Friesack, Rathenow, Premnitz, Nennhausen, Dallgow-Döberitz und Schönwalde-Glien Gehwege in einer Breite von 1,50 Metern freihalten. In Brieselang sind es 1,20 Meter, während in Falkensee, Nauen, Ketzin/Havel und Wustermark ein Streifen von einem Meter genügt. Anlieger ohne separate Gehwege sind verpflichtet, einen Streifen von 1,50 Metern entlang der Fahrbahn zu räumen.

Wie auch in der Stadt Brandenburg erläutert wird, sind die Anlieger dazu verpflichtet, Schnee und Eis unverzüglich zu beseitigen. Das bedeutet, dass bei Schneefall von 7 Uhr bis 20 Uhr die Räumung schnellstmöglich zu erfolgen hat, während nach 20 Uhr gefallener Schnee an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr entfernt werden muss.

Verwendung von Streumitteln

Bei der Auswahl der Streumittel müssen Anlieger vorsichtig sein. Der Einsatz von Salz ist grundsätzlich untersagt, mit wenigen Ausnahmen, die etwa Eisregen und gefährliche Stellen betreffen. In solchen Fällen muss dennoch darauf geachtet werden, dass begrünte Flächen und Baumscheiben von salzhaltigen Materialien verschont bleiben, wie attbau.de anmerkt. Empfohlen werden abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt für die Streuung, um die Rutschgefahr auf Gehwegen zu minimieren.

Darüber hinaus müssen Eigentümer darauf achten, dass Abflüsse und Hydranten von Schnee und Eis freigehalten werden. Schnee darf nicht einfach auf Gehwegen oder Fahrbahnen abgeladen werden, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Wer diese Pflichten missachtet, muss mit Bußgeldern von 5 bis 1000 Euro rechnen.

Winterdienst-Vorsorge

Ein gut geplanter Winterdienst kann viele Probleme verhindern. Dazu gehören nicht nur die punktgenaue Räumung von Gehwegen und Straßen, sondern auch die rechtzeitige Vorbereitung auf die winterlichen Bedingungen. Das bedeutet, dass Anlieger sich im Vorfeld gut organisieren sollten, wie maz-online.de betont. Die geschätzten 450 Tonnen Salz, die jährlich im Kreisverband verwendet werden, zeigen, dass die ordnungsgemäße Ausführung des Winterdienstes von großer Bedeutung ist, um für Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.

Die Kreisstraßenbauhöfe sind mit ausreichend Personal und Material ausgestattet, um die rund 170 Kilometer Kreisstraßen im Havelland zu betreuen. Die Investitionen in neue Lagerhallen und die Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur sind entscheidend, um auch zukünftig der Herausforderung des Winters gewachsen zu sein.

Referenz 1
www.maz-online.de
Referenz 2
www.stadt-brandenburg.de
Referenz 3
attbau.de
Quellen gesamt
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