
In der Rathenower Gartensparte Fortschritt an der Semliner Straße hat sich die Zahl der Pächter in den letzten fünf Jahren drastisch verringert, von über 100 auf weniger als 30. Diese Entwicklung ist auf mehrere Gründe zurückzuführen. Die Pacht wurde erheblich erhöht, von 11 auf 50 Cent pro Quadratmeter, was bei vielen Kleingärtnern Zweifel an der Zukunft der Sparte aufwarf. Zudem kursieren Gerüchte, dass das circa 50.000 Quadratmeter große Gelände in Bauland umgewandelt werden könnte.
In den vergangenen Wochen berichteten Anwohner von umfassenden Baumfällungen auf den frei gewordenen Parzellen. Fünf mehrere Jahrzehnte alte Walnussbäume sowie zahlreiche Obstbäume wurden seit Anfang Februar gefällt. Eine Anwohnerin äußert Bedenken, dass diese Fällungen möglicherweise unrechtmäßig seien.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wie MAZ berichtet, erklärt Kreissprecher Martin Kujawa, dass gemäß Paragraf 2 der Baumschutzverordnung des Landkreises Havelland der Schutz von Bäumen nicht für Kleingartenflächen gilt. Damit sind Baumfällungen in Kleingartenanlagen grundsätzlich ohne Genehmigung zulässig. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn geschützte Tierarten, wie beispielsweise Vögel oder Fledermäuse, betroffen sind, gemäß Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regelungen liegt beim Grundstückseigentümer. René Riep, Geschäftsführer des Nabu-Regionalverbandes Westhavelland, betont den ökologischen Verlust, der mit den Fällungen einhergeht. Insbesondere in besiedelten Gebieten gelten jedoch weniger strenge Regelungen.
Fällungen und ihre Bedingungen
Die Fällung von Bäumen im Kleingarten ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie in Hausjournal erläutert wird. Es gibt keine standardisierten Erlaubnisse oder Verbote. Beispielsweise dürfen Bäume, die eine akute Gefahr darstellen, auch während der Vegetationsperiode gefällt werden. Viele Gemeinden haben Baumschutzsatzungen, die spezielle Vorschriften für Kleingartenanlagen regeln.
Besonders wichtig im Kontext dieser Fällungen ist der Artenschutz: Bäume mit Nistplätzen geschützter Tiere dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Oft ist es erforderlich, im Vorfeld eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde oder dem Kleingartenverein einzuholen. Zudem müssen Baumfällungen innerhalb der Vegetationsperiode in der Regel bestimmte Ausnahmen erfüllen.
In Berlin, wo die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) rigoros angewandt wird, gibt es ebenfalls strenge Regelungen. Bäume, die eine wesentliche Rolle im Ökosystem spielen, werden durch diese Verordnung geschützt. Das betrifft Beispiele wie die Walnuss und die Wald-Kiefer, wobei Nutzobstbäume nicht darunterfallen, wie berlin.de ausführlich darlegt. Bei genehmigten Fällungen sind Antragsteller verpflichtet, einen ökologischen Ausgleich zu leisten, was durch Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erfolgt.
Zusammenfassend steht die Rathenower Gartensparte vor großen Herausforderungen. Die Baumfällungen, die zahlreiche alte Bäume betreffen, werfen Fragen über die rechtliche Zulässigkeit und die ökologischen Folgen auf. Die Sorgen der Anwohner sind nachvollziehbar, da jeder Baum nicht nur ein Stück Natur, sondern auch ein Lebensraum für viele Tiere darstellt.