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Galau verliert Direktmandat: Überraschung bei der Bundestagswahl!

Am 24. Februar 2025 gewann AfD-Politiker Andreas Galau den Wahlkreis Oberhavel-Havelland II, erhielt jedoch kein Direktmandat. Die Wahlrechtsreform veränderte die Sitzverteilung im Bundestag.

Bei den jüngsten Wahlen im Wahlkreis Oberhavel-Havelland II hat der AfD-Politiker Andreas Galau gewonnen, jedoch bleibt er ohne Direktmandat im Bundestag. Laut rbb24 konnte die AfD nicht genügend Zweitstimmen im gesamten Land sammeln, um die gewonnenen Wahlkreise abzudecken. Galau erzielte mit 30,8 Prozent das schwächste Ergebnis unter den Wahlkreissiegern seiner Partei, was dazu führt, dass der Wahlkreis unbesetzt bleibt.

Die Bundeswahlleiterin gab bekannt, dass insgesamt 21 Abgeordnete aus Brandenburg in den neuen Bundestag einziehen werden. Von den zehn Brandenburger Wahlkreissiegern erhalten neun ein Direktmandat, darunter acht von der AfD sowie der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Zusammen mit den zwölf Abgeordneten, die über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag einziehen, wird die Zahl der Abgeordneten aus Brandenburg deutlich. In Brandenburg ergibt sich eine Zweitstimmenverteilung von 32,5 Prozent für die AfD, 18,1 Prozent für die CDU, 14,8 Prozent für die SPD, 10,7 Prozent für die Linke und 6,6 Prozent für die Grünen.

Änderungen durch das neue Wahlrecht

Im Juni 2023 trat ein neues Wahlrecht in Kraft, das seitdem die Größe des Deutschen Bundestages maßgeblich verändert hat. Das Ziel dieser Wahlrechtsreform war die Verkleinerung des Parlaments von 736 auf eine Regelgröße von 630 Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt mit 299 unverändert.

Wähler haben weiterhin zwei Stimmen: Erststimmen für einen Wahlkreisbewerber und Zweitstimmen für die Landesliste einer Partei. Allerdings basiert die Zusammensetzung des Bundestages nunmehr ausschließlich auf den Zweitstimmen, da Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden. Dadurch wurde die Verteilung der Sitze an die Zweitstimmen in den jeweiligen Bundesländern gebunden, anstatt wie zuvor an die Wahlergebnisse der Erststimmen.

Rechtliche Herausforderungen und weitere Perspektiven

Die Reform wurde jedoch nicht ohne Kontroversen verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juli 2024, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel in der bisherigen Form verfassungswidrig sei. Diese Regel besagt, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen müssen, um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können, und wurde daher modifiziert, während die Grundmandatsklausel weiterhin in Kraft bleibt, bis eine neue Regelung gefunden wird, wie bpb berichtet.

Insgesamt bleibt der Landschaft des Bundestages durch die Reform und die aktuelle Wahlregelung geprägt von Unsicherheiten. Während die Ampelkoalition die Anzahl der Abgeordneten reduzieren will, bleiben Fragen zur Verteilung und Vertretung bestimmter Wahlkreise weiterhin im Raum. Die nächste Bundestagswahl wird im Februar 2025 unter dem neuen Wahlrecht stattfinden, jene Wahl wird mit einem hohen Maß an Aufmerksamkeit und rechtlichen Überlegungen begleitet.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.bundestag.de
Referenz 3
www.bpb.de
Quellen gesamt
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