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CDU fordert Abschaffung des Vergabegesetzes – Bürokratiebremsen lösen!

CDU-Fraktionschef Redmann plant in Potsdam einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landesvergabegesetzes. Dies soll kleinen Unternehmen zugutekommen und Bürokratie abbauen. Die SPD wehrt sich.

In Potsdam kündigte der CDU-Fraktionschef Jan Redmann die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Landesvergabegesetzes an. Dies geschieht inmitten eines zunehmenden politischen Diskurses über die Zugänglichkeit öffentlicher Aufträge für Unternehmen in Brandenburg. Redmann äußerte, dass das bestehende Gesetz kleine und mittlere Unternehmen benachteiligte, da es ihnen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erschwere. Besonders kritisierte er die Bevorzugung von Unternehmen, die außerhalb Brandenburgs ansässig sind.

Die Situation wirft Fragen zur Fairness und Wettbewerbsfähigkeit in der regionalen Wirtschaft auf. Redmann forderte, die als „Bremsen“ empfundenen bürokratischen Hürden abzubauen, um die wirtschaftliche Dynamik im Bundesland zu fördern. In diesem Kontext bezeichnete er die Notwendigkeit einer Neuausrichtung des Vergaberechts als essenziell für das Wachstum von lokalen Unternehmen.

Politische Reaktionen

Die Reaktionen auf Redmanns Ansichten sind gespalten. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann wies die Forderung nach Abschaffung des Vergabegesetzes scharf zurück. Er argumentierte, dass das Vergabegesetz ein wichtiges Instrument zur Stärkung von Tariflöhnen und zur Absicherung von sozialen Standards sei. Lüttmann zufolge muss die Diskussion vielmehr in Richtung möglicher Anpassungen und Verbesserungen gehen, anstatt das gesamte Regelwerk infrage zu stellen.

In diesem Zusammenhang wurde auch ein Sonderausschuss eingerichtet, der sich mit dem Abbau von Bürokratie beschäftigt. Hier soll unter anderem die künftige Ausgestaltung des Vergabegesetzes erörtert werden. Die Positionen der politischen Akteure zeigen die Komplexität der Materie und die unterschiedlichen Interessen, die verfolgt werden.

Der Rahmen des Vergaberechts

Das Vergaberecht organisiert den öffentlichen Einkauf von Waren und Leistungen, wobei das jährliche Auftragsvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich liegt. Diese öffentliche Beschaffung hat weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft, indem sie Investitionsanreize für Unternehmen schafft. Ein zentrales Ziel der Novellierung des Vergaberechts ist es, durch weniger bürokratische Abläufe neue Anreize für Unternehmen zu schaffen, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Der Fokus liegt dabei auf der Vereinfachung von Verfahren, besonders für kleinere Aufträge, die künftig einfacher und ohne aufwändiges Vergabeverfahren vergeben werden können.

Die Bundesregierung verfolgt mit der Novelle auch die Absicht, die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ auszurichten. Über 450 Stellungnahmen von Interessengruppen wurden in den Prozess einbezogen, und die neuen Regelungen sind darauf ausgelegt, einfach umsetzbar zu sein und den notwendigen Gestaltungsspielraum der Auftraggeber zu bewahren. Es wird von einer jährlichen Entlastung von etwa 1,3 Milliarden Euro für Verwaltungen und Unternehmen durch den Abbau bürokratischer Hürden ausgegangen.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf zielt die Politik darauf ab, die Vergabepraxis deutlich zu modernisieren. Die erste umfassende Vergaberechts-Novelle seit 2016 könnte bedeutende Veränderungen für die Wirtschaft in Brandenburg und darüber hinaus mit sich bringen. Wie sich die Diskussion um das Landesvergabegesetz weiter entwickelt, bleibt abzuwarten.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 3
www.bundesregierung.de
Quellen gesamt
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