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Bauanträge in Teltow-Fläming: Ab Mai 2025 digital und schneller!

Ab Mai 2025 können Bauanträge im Landkreis Teltow-Fläming digital eingereicht werden. Ziel ist die Verkürzung der Genehmigungszeiten und die Modernisierung der Verfahren im Bauamt.

Ab Mai 2025 wird im Bauamt Teltow-Fläming ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung unternommen. Die vollständige digitale Einreichung von Bauanträgen soll dann Realität sein, um die Wartezeiten auf Baugenehmigungen für Bauherren zu verkürzen. Diese Maßnahme wurde von der Landesregierung Brandenburg initiiert, die ein einheitliches elektronisches System für alle Kreise anstrebt. Ursprünglich war der Start für Ende 2024 vorgesehen, jedoch befinden sich derzeit nur die Kreise Märkisch-Oderland und Oberspreewald-Lausitz in der Testphase der neuen Software

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Im vergangenen Jahr hat Teltow-Fläming bereits digitale Zwischenlösungen implementiert, um Verzögerungen bei Neubauten zu vermeiden. Ein digitales Formular für allgemeine Anfragen an die Baubehörde wurde im August 2024 eingeführt und erfreute sich bereits großer Beliebtheit mit etwa 500 Nutzungseingängen. Die elektronische Beteiligung von Fachbehörden wird zudem ab dem 1. April 2024 in Kraft treten. Damit sollen die Wartezeiten für Antragsteller weiter reduziert werden, denn gegenwärtig beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Bauanträge in der Region etwa sechs Monate.

Verbesserungen durch Digitalisierung

Ein wichtiger Aspekt der Digitalisierungsstrategie ist die Reduzierung der analogen Postbearbeitung. In den letzten neun Monaten wurden über 7000 Fachbehördenbeteiligungen digital abgewickelt. Früher mussten Bauanträge oftmals mehrfach in Papierform eingereicht werden, was für zusätzliche Verzögerungen sowie unzählige CDs mit Bauplänen sorgte, da diese zentral eingelesen werden mussten. Mit dem neuen virtuellen Bauamt werden Anträge nun digital eingereicht und direkt im offiziellen Bauprogramm der Behörde verarbeitet. Auch die Zustellung von Baugenehmigungen wird zukünftig elektronisch erfolgen, was die Effizienz der gesamten Abwicklung steigert.

Ein weiterer Schritt zur Optimierung des Baugenehmigungsverfahrens ist die geplante Änderung der Verordnung, die vorsieht, dass Anträge künftig ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden müssen. Um den Bürgern die Notwendigkeit von Genehmigungen näherzubringen, ist es wichtig zu erwähnen, dass Grundstückseigentümer sowohl das Recht als auch die Pflicht haben, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. Eine Baugenehmigung bestätigt die Einhaltung dieser Vorschriften oder deren mögliche Abweichungen, und hat eine Gültigkeit von sechs Jahren ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Gebühren

Einige Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung durchgeführt werden, was jedoch nicht von den grundlegenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften befreit. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Bauanträge liegt bei etwa sechs Monaten, während bestimmte Anträge Vorrang genießen, darunter insbesondere solche für Kitas oder Schulen in privater Trägerschaft, Flüchtlingsunterkünfte sowie kommunale Bauprojekte.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Baugenehmigungen werden im Baugesetzbuch, der Brandenburgischen Bauordnung und weiteren Verordnungen festgehalten. Gebühren für die Baugenehmigung richten sich ebenfalls nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Für ein Einfamilienhaus mit einem umbauten Raum von 500 m³ und einem Rohbauwert von 95 €/m³ ergibt sich eine Gebühr von 480 €.

Auf Bundesebene verfolgt die Bundesregierung bereits seit mid 2023 eine umfassende Digitalisierungsoffensive im Bauwesen. Die am 7. Juli 2023 in Kraft tretende Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Mit der Einführung digitaler Bürgerbeteiligung und der digitalen Veröffentlichung von Planungsunterlagen ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer modernen und effektiven Bauordnung gemacht worden berichtet die Bundesregierung.

Für weitere Informationen können sich Interessierte an Frau Doreen Trogant im Landkreis Teltow-Fläming wenden. Die Kontaktdaten lauten: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, Telefon: 03371 608 4354, E-Mail: Doreen.Trogant@teltow-flaeming.de. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17:30 Uhr.

Für weitere Details über den Baugenehmigungsprozess in Teltow-Fläming stehen auch die Webseiten der lokalen Behörden zur Verfügung, die umfassende Informationen zu Dienstleistungen und Verfahren bereitstellen.

Für weiterführende Informationen über die geplanten digitalen Umstellungen im Bauamt Teltow-Fläming lesen Sie den Artikel auf den Seiten von MAZ.

Referenz 1
www.maz-online.de
Referenz 2
www.teltow-flaeming.de
Referenz 3
www.bundesregierung.de
Quellen gesamt
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