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Blitz-Gebühr: Deutscher Urlauber zahlt 49 Euro für 0,22 km/h zu schnell!

Ein deutscher Urlauber erhielt nach seiner Reise in Italien einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 0,22 km/h. Erfahren Sie, wie sich die neuen Bußgelder in Europa unterscheiden und welche Folgen dies haben kann.

Italien hat vor kurzem die Bußgelder im Straßenverkehr erhöht, um den alarmierend steigenden Unfallzahlen entgegenzuwirken. Dies zeigt sich am Beispiel eines deutschen Urlaubers, der nach seiner Reise einen Strafzettel aus der Provinz Brescia erhielt. Neun Monate nach seiner Rückkehr wurde er für eine Geschwindigkeitsübertretung von lediglich 0,22 km/h bestraft. Der Urlauber war mit 116 km/h unterwegs, während die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h lag, und muss nun 49 Euro zahlen, was in Deutschland für eine derartige Überschreitung nicht der Fall wäre, berichtet Nordkurier.

Die italienische Behörde hat klare Vorgaben, was die Höhe der Bußgelder angeht. Autofahrer, die 20 km/h zu schnell fahren, müssen mindestens 175 Euro bezahlen. Bei einem Verstoß von 50 km/h liegt die Geldstrafe sogar bei 545 Euro. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verkehrssünder zur Verantwortung gezogen werden. Die verspätete Zahlung dieser Bußgelder kann ebenfalls zu einer Erhöhung der Strafe führen, was zusätzliche Belastungen für die Betroffenen mit sich bringt.

Einheitliche Regelungen in Europa

Die Unterschiede in den Bußgeldern für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht nur in Italien, sondern auch in ganz Europa ein Thema. Aktuell existiert kein einheitlicher Bußgeldkatalog für die EU, was bedeutet, dass die Geldstrafen je nach Mitgliedsstaat stark variieren. Laut bussgeldkatalog.org reichen die Strafen für eine rote Ampel von 165 Euro in Belgien bis zu 700 Euro in Griechenland. Auch bei der Gurtpflicht gibt es deutliche Unterschiede, so müssen Autofahrer in Dänemark 200 Euro und in Polen lediglich 25 Euro bezahlen.

Ein besonders interessanter Aspekt ist, dass einige Länder wie Finnland und Dänemark die Höhe der Strafen an das Einkommen der Verkehrssünder anpassen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch wohlhabendere Personen die Auswirkungen auf ihr Budget spüren, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Die EU hat jedoch Richtlinien wie die Richtlinie 2003/20/EG, die Mindeststandards in der Verkehrssicherheit festlegen, zur Hand, um ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zu schaffen.

Zusätzlich gibt es Bestrebungen, durch das Wiener Übereinkommen von 1968 die Verkehrszeichen zu harmonisieren, jedoch bestehen nach wie vor länderspezifische Unterschiede. Dies hat Auswirkungen auf die Vollstreckung von Bußgeldern, da einige von ihnen grenzüberschreitend durchgesetzt werden können, sofern sie einen Betrag von mindestens 70 Euro überschreiten.

Abschließend wird deutlich, dass trotz der Bemühungen um Harmonisierung und einheitliche Vorschriften, im Bereich der Bußgelder im Straßenverkehr erhebliche Unterschiede zwischen den europäischen Ländern bestehen. Diese Unterschiede könnten für Reisende eine unangenehme Überraschung darstellen, wie das Beispiel des deutschen Urlaubers zeigt.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 3
www.bussgeldkatalog.org
Quellen gesamt
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