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Betrügerische Inkassoschreiben in Erlangen: Polizei warnt!

Die Polizei warnt vor gefälschten Inkassobriefen in Erlangen. Betrüger fordern 164,40 Euro und drohen mit Anwaltskosten. Prüfen Sie Ihre Forderungen und zahlen Sie nicht ohne Kontrolle!

In den letzten Wochen sind in Erlangen vermehrt betrügerische Inkassobriefen aufgetaucht, was die Polizei zu einem dringenden Warnhinweis veranlasst hat. Laut einem Bericht der PNP haben mehrere Personen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 164,40 Euro erhalten, die von einem angeblichen Inkassounternehmen stammen. Die Schreiben drohen mit zusätzlichen Kosten und der Einschaltung eines Anwalts, falls die Forderung nicht umgehend beglichen wird.

Das Fachkommissariat der Erlanger Kriminalpolizei hat die eingegangenen Briefe geprüft und sie als Betrugsversuch eingestuft. Besonders auffällig ist, dass alle Schreiben identisch sind und die gleiche Forderungsnummer (D.25.RTE1337) tragen. Die Ermittler raten den Betroffenen dringend, den geforderten Betrag nicht zu überweisen und die eingegangenen Forderungen auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen.

Handlungsempfehlungen der Polizei

Für die Empfänger von Inkassoschreiben gibt es wichtige Hinweise für den Umgang mit vermeintlichen Forderungen. Die Polizei-Beratung weist darauf hin, dass in Deutschland viele Menschen solche Schreiben von angeblichen Inkasso-Firmen erhalten. Oft suggerieren diese, dass zuvor Rechnungen nicht beglichen wurden. Drohungen mit hohen Kosten, Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen erhöhen den Druck auf die Empfänger.

Es ist wichtig, die Berechtigung der Forderungen zu prüfen, bevor man etwas unternimmt. Die Polizei empfiehlt folgende Schritte: Überprüfen Sie, ob überhaupt ein Vertrag besteht oder eine Hauptforderung vorliegt, die zu einer Zahlung führen könnte. Überweisen Sie kein Geld, auch keinen Teilbetrag, und verzichten Sie darauf, persönliche Daten oder Informationen über Ihr Konto preiszugeben. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des Schreibens haben, recherchieren Sie das Unternehmen im Internet. Achten Sie darauf, dass seriöse Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.

Rechte der Schuldner und weitere Aufklärung

Informieren tut auch die Verbraucherzentrale, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Inkassoverfahren erläutert. Inkassounternehmen dürfen Forderungen nur eintreiben, wenn ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt und der Schuldner in Verzug ist. Nach Erhalt einer Mahnung beginnt in der Regel die Frist, innerhalb derer der Schuldner die Zahlung zu leisten hat.

Inkassokosten dürfen nicht höher sein als die Gebühren eines Rechtsanwalts und müssen transparent aufgeschlüsselt werden. Zudem weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass Schuldner bei unberechtigten Forderungen Widerspruch einlegen sollten, und zwar schriftlich und am besten per Einschreiben. In jedem Fall ist es ratsam, bei Unsicherheiten eine Vertrauensperson oder eine Verbraucherschutzzentrale zu Rate zu ziehen.

Die aktuellen Betrugsfälle in Erlangen verdeutlichen die Notwendigkeit, vorsichtig mit Zahlungsaufforderungen umzugehen und rechtzeitig die entsprechenden Schritte zur Abwehr unberechtigter Forderungen einzuleiten.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
www.polizei-beratung.de
Referenz 3
www.verbraucherzentrale.de
Quellen gesamt
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