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Berliner Gericht: Schmerzgriff gegen Klimaaktivisten war rechtswidrig!

Verwaltungsgericht Berlin entscheidet, dass der Einsatz von Schmerzgriffen durch die Polizei gegen Klimaaktivisten rechtswidrig war. Der Fall wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit polizeilicher Gewalt auf.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 20. März 2025 entschieden, dass der Einsatz von Schmerzgriffen durch die Polizei in einem konkreten Fall rechtswidrig war. Richter Wilfried Peters stellte klar, dass das Verhalten der Einsatzkräfte als unverhältnismäßig zu werten ist. Dies war gegeben, da der Kläger, ein 21-jähriger Aktivist der Klimagruppe „Letzte Generation“ (nun umbenannt in „Neue Generation“), als er sich im Schneidersitz auf die Fahrbahn setzte, von den Beamten einfach hätte von der Straße getragen werden können. In diesem Moment befanden sich lediglich einige wenige Personen auf der Straße und ausreichend Einsatzkräfte waren vor Ort, sodass keine Gefährdungslage für die Beamten oder Dritte bestand. Es gab zudem keine Hinweise darauf, dass sich der Aktivist gegen das Wegtragen wehren wollte, berichtet Tagesschau.

Die Klage ergab sich aus einem Vorfall am 20. April 2023, als der Kläger im Rahmen einer Sitzblockade die Straße blockierte. Nachdem die Polizei die Versammlung aufgelöst hatte, kam es zu dem umstrittenen Einsatz der Schmerzgriffe. Diese Methode wurde vom Kläger als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Folterverbot aus Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention eingestuft. Die Ermittlungen gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt wurden jedoch eingestellt, da es keine hinreichenden Beweise für eine unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gab.

Rechtslage und mögliche Konsequenzen

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich ist. Es stellt sich die Frage, wie der Vorfall im weiteren Verlauf rechtlich und gesellschaftlich behandelt werden wird. Der Einsatz von Schmerzgriffen ist laut Gerichtsurteilen in bestimmten Situationen erlaubt, doch sollten solche Maßnahmen stets unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit betrachtet werden, was in diesem Fall nicht gegeben war.

Die Relevanz dieser Thematik wird auch durch den aktuellen Diskurs über Polizeigewalt in Deutschland unterstrichen, der seit dem Tod George Floyds in den USA an Fahrt aufgenommen hat. Eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt am Main beleuchtet die Problematik und definiert Polizeigewalt als übermäßige oder unangemessene physische Gewaltanwendung durch Polizeibeamte. Dies schließt unter anderem Schläge, Würgen und rechtswidrige Festnahmen ein. In vielen Fällen wird Gewalt als „normales“ Verhalten innerhalb der Polizeikultur wahrgenommen, was die Problematik der Gewaltanwendung weiter verschärfen kann, wie Deutschlandfunk berichtet.

Empfehlungen zur Verbesserung

Die Studie nennt mehrere Empfehlungen zur Reduzierung von Polizeigewalt, darunter die Reformierung der strafrechtlichen Bearbeitung solcher Vorfälle, die Verbesserung der Sensibilisierung innerhalb der Polizei sowie die Stärkung der Position betroffener Personen. Eine stärkere Identifikation von Polizeibeamten bei Einsätzen könnte ebenfalls zur Verantwortlichkeit beitragen. Die Diskrepanz zwischen der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und dem Schutz der Menschenrechte bleibt eine der großen Herausforderungen in der deutschen Polizeiarbeit.

Insgesamt zeigt der Fall des Aktivisten, wie wichtig es ist, die Methoden der Polizei zu hinterfragen und sicherzustellen, dass der Einsatz von Gewalt stets kritisch bewertet und im Einklang mit den Menschenrechten steht.

Referenz 1
www.tagesschau.de
Referenz 2
www.spiegel.de
Referenz 3
www.deutschlandfunk.de
Quellen gesamt
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