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Wahlkampf in Gefahr: Plakate in Berlin mutwillig zerstört!

In Berlin häufen sich rechtsextreme Angriffe auf Wahlplakate drei Wochen vor der Bundestagswahl. Ein 38-Jähriger wurde festgenommen. Der Staatsschutz übernimmt die Ermittlungen.

In Berlin häufen sich drei Wochen vor der Bundestagswahl die Vorfälle von Wahlplakatbeschädigungen. Aktuelle Berichte zeigen, dass in verschiedenen Stadtteilen der Hauptstadt sowohl Wahlplakate als auch Parteibüros Opfer von mutwilliger Zerstörung wurden. Ein 38-Jähriger wurde in Berlin-Moabit festgenommen, nachdem er Wahlplakate von einem Lichtmast heruntergerissen hatte. Ein Bundespolizist, der während seiner Freizeit auf das Geschehen aufmerksam wurde, stellte sich dem Mann entgegen. Dabei kam es zu einem Handgemenge, bei dem der Polizist Hautabschürfungen erlitt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen zu diesem Vorfall aufgenommen, wie Merkur berichtet.

Ein weiterer Fall ereignete sich in Weißensee, wo ein Plakat ebenfalls durch einen 38-Jährigen beschädigt wurde. Zunehmend sind zudem Schmierereien an Parteibüros zu beobachten. So wurden sowohl ein SPD-Büro in Marzahn als auch ein CDU-Büro in Treptow-Köpenick attackiert. Diese Vorfälle werfen Fragen zur Sicherheit im Wahlkampf auf und sind Teil eines größeren Trends: Über die Hälfte der 49 bis Anfang der Woche beim Landeskriminalamt (LKA) gemeldeten Straftaten beziehen sich auf Sachbeschädigungen von Wahlplakaten.

Rechtliche Konsequenzen und öffentliche Wahrnehmung

Gemäß den Bestimmungen darf ein Wahlplakat nicht verändert werden, da dies als Sachbeschädigung gilt. Jegliche Beschädigung, die durch Zerreißen, Überkleben oder Übermalen erfolgt, ist strafbar. Auch das Mitnehmen von Plakaten wird als Diebstahl betrachtet, und Täter müssen mit Geldstrafen rechnen, die je nach Vorstrafen und Schwere des Delikts variieren können. In extremen Fällen sind sogar Freiheitsstrafen möglich, wie SWR erklärt. Fälle, in denen Parteien Schadensersatz verlangen, sind ebenfalls nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn Plakate ersetzt werden müssen.

Wahlplakate sind das Eigentum der jeweiligen Parteien und dürfen auch nach der Wahl nicht beschädigt oder entfernt werden. Bürger können problematische Plakate bei den zuständigen Behörden melden. Diese können Plakate kontrollieren und bei Bedarf die Parteien auffordern, sie zu entfernen. Kommt die Partei dieser Aufforderung nicht nach, darf die Gemeinde sie abnehmen. Solche Bestimmungen sollen die Ordnung und Sicherheit im Wahlkampf gewährleisten.

Finanzierung und Professionalität im Wahlkampf

Die Finanzierung des Wahlkampfs hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Der Einfluss lähmt die Wahlkampfkostenerstattung und steht im Zusammenhang mit der Professionalisierung der Parteien. Besonders die Amerikanisierung der Wahlkämpfe hat höhere Anforderungen an die Parteistrukturen gestellt. Parteien sind darauf angewiesen, neue Einnahmequellen zu erschließen, vor allem, da die öffentliche Hand Finanzierungsmöglichkeiten bietet, die an die Anzahl der Stimmen gekoppelt sind. Laut bpb erhalten Parteien für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen einen Euro pro Stimme, sofern sie über 0,5% der Stimmen kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil auch klargestellt, dass die Wahlkampfkosten nicht nur von Wahlergebnissen abhängig sind. Bei den Bundestagswahlen gab es 2017 bedeutende Ausgaben seitens der großen Parteien: Die SPD investierte etwa 24 Millionen Euro, die CDU rund 20 Millionen Euro und die CSU etwa 9,5 Millionen Euro. Kleinere Parteien wie die Grünen und die Linke mussten mit Ausgaben zwischen 3 und 6,5 Millionen Euro auskommen.

Zusammenfassend zeigen die wiederholten Vorfälle von Wahlplakatbeschädigungen und die finanziellen Herausforderungen, mit denen Parteien konfrontiert sind, dass der Wahlkampf nicht nur ein Wettkampf um Stimmen ist, sondern auch mit unvorhersehbaren Schwierigkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen hat.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
www.swr.de
Referenz 3
www.bpb.de
Quellen gesamt
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