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Wagenknecht-Pleite: Verfassungsgericht lehnt Neuauszählung ab!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht zur Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl abgelehnt. Das amtliche Endergebnis wird am Freitag verkündet.

Am 13. März 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht, mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zur Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl vom 23. Februar abzulehnen. Diese Entscheidung wurde am Donnerstagabend bekannt gegeben.

Das amtliche Endergebnis der Wahl wird am Freitag durch den Bundeswahlausschuss unter Leitung von Ruth Brand verkündet. Der BSW konnte bei der Bundestagswahl knapp die Fünf-Prozent-Hürde nicht überwinden, erzielt wurden rund 4,972 Prozent der Zweitstimmen.

Der Hintergrund der Klage

Der BSW argumentierte, dass bei Nachzählungen in einigen Wahlbezirken Stimmen fälschlicherweise anderen Parteien zugewiesen wurden. Insbesondere in Berlin und Brandenburg beklagte der BSW, dass „einige tausend BSW-Stimmen“ anderen Parteien zugeordnet wurden. Laut Sahra Wagenknecht vermissen die BSW-Anhänger den Einzug in den Bundestag um weniger als 15.000 Stimmen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trifft in einem sensiblen Kontext ein. Bei der Gestaltung des Wahlrechts spielen bereits bestehende Vorschriften wie die Sperrklausel von 5 Prozent eine entscheidende Rolle, die im deutschen Wahlrecht seit 1949 verankert ist. Diese wurde 1953 auf Bundesebene ausgeweitet und soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien im Bundestag vertreten sind.

Rechtsschutz und Wahlprüfungsverfahren

Die Entscheidung des Gerichts stellte klar, dass die Anträge unzulässig sind. Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit Wahlen sei nur begrenzt möglich. Demnach können Einsprüche gegen das Wahlergebnis erst nach der amtlichen Bekanntgabe eingelegt werden. Gemäß dem Grundgesetz obliegt die Wahlprüfung dem Bundestag, was bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht hier keine Entscheidungen treffen kann.

Das BSW könnte theoretisch gegen das Wahlergebnis vorgehen, hat jedoch dafür eine Frist von zwei Monaten nach der Verkündung des Endergebnisses. In der Vergangenheit wurden die meisten Wahlprüfungsverfahren zurückgewiesen, ohne dass es zu nennenswerten Änderungen kam. Eine Ausnahme bildet die teilweise Wahlwiederholung nach den Pannen bei der Wahl in Berlin 2021.

Zusammenfassend legt dieser Fall das Spannungsfeld zwischen Wahlrecht, Rechtsschutz und politischer Repräsentation offen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind dabei von grundlegender Bedeutung, um die Rechtslage rund um die Wahlen auch in Zukunft zu stabilisieren und zu klären.

Ein weiteres, allgemeines Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen des Bundeswahlrechts, welche die Sitzverteilung im Bundestag betreffen, zeigt die kontinuierlichen Herausforderungen, mit denen das Wahlrecht konfrontiert ist. Gemäß der Entscheidung vom 30. Juli 2024 bleibt die Zulässigkeit von Normenkontrollanträgen und Verfassungsbeschwerden weiterhin ein aktuelles Thema.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.bundesverfassungsgericht.de
Referenz 3
www.bundesverfassungsgericht.de
Quellen gesamt
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