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Verfassungsgericht verhandelt: Kommt das Autofahrverbot für Berlin?

Am 2. April 2025 verhandelt das Berliner Verfassungsgericht über den geplanten Volksentscheid zur autofreien Innenstadt. Bürgerinitiative will nach Übergangszeit fast alle Straßen im S-Bahn-Ring für Autos sperren.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich heute, am 2. April 2025, ab 10:30 Uhr mit einem weitreichenden Volksentscheid zur Einführung einer autofreien Innenstadt. Die Bürgerinitiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ hat das Ziel, nach einer vierjährigen Übergangszeit nahezu alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings in „autoreduzierte Straßen“ umzuwandeln. Wichtigste Ausnahme sind die Bundesstraßen, die weiterhin für den motorisierten Verkehr zugänglich bleiben sollen. Auf diesen Straßen dürfen zukünftig nur noch Fußgänger:innen, Radfahrer:innen sowie Busse und Straßenbahnen verkehren.

Ausnahmen vom vorgesehenen Autoverbot sind für bestimmte Gruppen vorgesehen, darunter Menschen mit Behinderungen, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie der Wirtschafts- und Lieferverkehr. Zudem wird private Autofahrten in einem begrenzten Rahmen, bis zu zwölfmal pro Person und Jahr, für den Transport sperriger Güter ermöglicht. Die Initiative konnte im Sommer 2021 über 50.000 Unterschriften für ihr Volksbegehren sammeln, wobei lediglich 20.000 gültige Stimmen erforderlich waren, um das Verfahren einzuleiten.

Senat äußert Bedenken

Der Senat von Berlin hat jedoch Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs geäußert und bat das Verfassungsgericht 2022 um Prüfung der Zulässigkeit des Volksentscheids. Diese Prüfung wird jetzt in der heutigen öffentlichen Verhandlung im Plenarsaal des Kammergerichts an der Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin-Schöneberg stattfinden. Interessierte Bürger:innen sind herzlich eingeladen, an der Verhandlung teilzunehmen, wobei eine Ankunft mindestens 45 Minuten vor dem Verhandlungsbeginn empfohlen wird, um notwendige Sicherheitskontrollen zu passieren.

Ein Gutachten von Prof. Dr. Remo Klinger hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf keine verfassungsrechtlichen Verstöße enthält, was die Initiative in ihren Argumenten stärkt. Sie kritisiert den Senat für politisch motivierte rechtliche Einschätzungen. Bei einer Zustimmung des Verfassungsgerichts könnte möglicherweise eine zweite Unterschriftensammlung im Sommer 2025 initiiert werden, um das Volksbegehren weiter voranzutreiben. Für eine Abstimmung über das Gesetz wären dann 175.000 gültige Unterschriften erforderlich.

Mobilitätsstrategie Berlins

Die Forderungen der Initiative stehen im Kontext des umfassenden Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe), der im März 2021 von Verkehrssenatorin Regine Günther verabschiedet wurde. Dieser Plan definiert strategische Leitlinien für die Verkehrspolitik in Berlin und hat das Ziel, eine komfortable, klimafreundliche und sichere Mobilität zu fördern. Um einen Anstieg des Anteils der Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Rad- und Fußverkehr zu erreichen, strebt die Stadt bis 2030 einen Mindestanteil von 82% im Umweltverbund an.

Der Anstieg des Anteils der umweltfreundlichen Verkehrsträger wurde bereits von 67% im Jahr 2008 auf 74% im Jahr 2018 verzeichnet. Gleichzeitig ist ein Rückgang des motorisierten Individualverkehrs von 33% auf 26% in demselben Zeitraum zu beobachten. Angesichts dieser Ziele wird das Vorhaben der Initiative, den Verkehr in der Stadt weiter zu reduzieren und umweltfreundliche Alternativen zu fördern, als Teil einer größeren städtischen Vision angesehen.

Die Verhandlung des Verfassungsgerichts könnte somit weitreichende Folgen für die Verkehrs- und Mobilitätspolitik in Berlin haben und stellt einen entscheidenden Punkt in der Diskussion um umweltfreundliche Verkehrskonzepte dar. Das Urteil der Richter:innen wird nach der mündlichen Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von Tagesspiegel, Volksentscheid Berlin autofrei und berlin.de.

Referenz 1
www.tagesspiegel.de
Referenz 2
volksentscheid-berlin-autofrei.de
Referenz 3
www.berlin.de
Quellen gesamt
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