
Am 2. April 2025 fand eine bedeutende Verhandlung vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof statt. Im Zentrum stand der Gesetzentwurf der Initiative „Berlin autofrei“, der darauf abzielt, den motorisierten Individualverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings in Berlin weitestgehend zu verbieten. Diese Initiative hat zum Ziel, den privaten Autoverkehr im Stadtzentrum um 80 Prozent zu reduzieren und plant die Einführung eines neuen Straßentyps, der als „Autoreduzierte Straße“ bezeichnet wird. Das Verkehrskonzept sieht vor, dass nach einer vierjährigen Übergangszeit das Fahren und Parken in diesen Bereichen stark eingeschränkt wird.
Nach den Plänen der Initiative sollen Privatpersonen lediglich ein Kontingent von bis zu zwölf Fahrten pro Jahr in den entsprechenden Zonen erhalten. Ausnahmen sind für essentielle Dienstleistungen wie Müllabfuhr, Polizei und Rettungsdienste vorgesehen. Doch der Senat hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig und argumentiert, dass dieser in die Handlungsfreiheit der Bürger eingreife. Der Senat befürchtet, dass die Regelungen nicht nur kompliziert sind, sondern auch erhebliche Konsequenzen für zahlreiche Berufsgruppen, darunter Handwerker und Verkehrsunternehmen, haben könnten. Diese Bedenken wurden während der Verhandlung ausführlich erörtert.
Gesetzesinitiative „Berlin autofrei“
Die Initiative „Berlin autofrei“ hatte bereits im August 2021 über 50.000 Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren zu beantragen. Die vorgeschlagene Gesetzesregelung könnte weitreichende Auswirkungen auf viele Berliner Bürger haben. Der Verfassungsgerichtshof hat maximal drei Monate Zeit, um über die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs zu entscheiden. Bei einer positiven Beurteilung könnte die Initiative Unterschriften sammeln, um das Volksbegehren weiter voranzutreiben, das mindestens 175.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten erreichen müsste.
Die Diskussion in der Verhandlung beleuchtete auch die Zuständigkeit des Landes Berlin im Straßenrecht. Eine Richterin stellte herausfordernde Fragen zum Anspruch auf die Nutzung eines Autos. Kritiker der Initiative, einschließlich Verkehrsbeamter, hegen Bedenken über die Komplexität der Ausnahmen für betroffene Berufsgruppen. Der Senat warf der Initiative vor, dass die Regelung mit maximal zwölf Fahrten pro Jahr zu restrickt sei.
Verkehrspolitische Hintergründe
Die Initiative steht im Kontext des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr 2030, der von der Verkehrssenatorin Regine Günther vorgelegt wurde und eine strategische Leitlinie für die Verkehrspolitik in Berlin definiert. Der Plan verfolgt das Ziel, den Anteil aller Wege im Umweltverbund bis 2030 auf 82 Prozent zu steigern. Der motorisierte Individualverkehr soll im gleichen Zeitraum weiter reduziert werden. Diese Bestrebungen sind Teil einer umfassenden Verkehrswende in der Hauptstadt.
Der Verfassungsgerichtshof muss nun prüfen, ob der Gesetzentwurf mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz in Einklang steht. Dr. Philipp Schulte, der Anwalt der Initiative, äußerte vorsichtigen Optimismus bezüglich der Haltung des Gerichts. In Abstimmung mit den voraussichtlichen Veränderungen in der Verkehrspolitik könnte die Verordnung zur „Zero Emission Zone“ ebenfalls eine Rolle spielen, die Fahrzeuge mit fossilen Verbrennungsmotoren in speziellen Bereichen verbieten würde.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie den zukünftigen Rahmen für die Mobilität in Berlin erheblich beeinflussen könnte. Der Weg zu einer umweltfreundlicheren Stadt hängt von der Gerichtsbeschluss und der politischen Bereitschaft der Stadtverwaltung ab, innovative Lösungen für Herausforderungen im Verkehr zu finden.
In diesem Kontext zeigt sich, dass die Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität nicht nur politische Unterstützung, sondern auch die Zustimmung der Bevölkerung erfordert. Die Diskussion rund um „Berlin autofrei“ könnte somit wegweisend für die Zukunft des städtischen Verkehrs in Berlin sein.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird in den kommenden Wochen über die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs beraten und hat die Dringlichkeit der Erwartungen einer schnellen Entscheidung erkannt. Sollte das Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen, wäre die gesamte Initiative beendet. Andernfalls steht der Weg für ein Volksbegehren offen, das die Verkehrspolitik Berlins nachhaltig verändern könnte.