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Schnee-Chaos in Berlin: 25 Unfälle und Verletzte durch Glätte!

Berlin erlebt heute, am 14. Februar 2025, den ersten Wintereinbruch mit Neuschnee und Glätte, was zu zahlreichen Unfällen führt. Zweite Verletzte und überlastete Straßen sind die Folge.

In Berlin kam es am 14. Februar 2025 zu einem markanten Wintereinbruch, der die Stadt mit mehreren Zentimetern Neuschnee überzog. Dieses Wetterphänomen führte zu glatten Straßen und zahlreich reported Verkehrsunfällen. Die Feuerwehr rückte aufgrund von 25 gemeldeten Vorfällen in der Nacht zu Freitag aus, darunter zwei schwere Unfälle, bei denen Personen ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich an einer Kreuzung in Spandau, wo ein Lkw mit einem Pkw kollidierte, was auch zu einer Beschädigung einer Straßenlaterne führte. Die Feuerwehr sicherte den Lampenkopf mit einer Drehleiter, um weitere Gefahren zu minimieren, wie Tagesspiegel berichtet.

Die Mehrheit der Unfälle hatte allerdings keinen gravierenden Verlauf. Dennoch kam es dazu, dass mehrere Fahrzeuge im Gleisbett der Straßenbahn landeten. Die Verkehrsinformationszentrale meldete chaotische Verhältnisse im gesamten Stadtgebiet. Besonders auf der Stadtautobahn A100 erlebte der Verkehr signifikante Überlastungen, was auf eine Vielzahl von Unfällen zurückzuführen war. Aber auch die A115 war von der Glätte betroffen, was zu Warnungen seitens der Polizei führte.

Winterdienst und Anliegerpflichten

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) war mit rund 2.300 Beschäftigten und 540 Räum- und Streufahrzeugen aktiv, um die Straßen, Radwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu befreien. Laut T-Online waren die Vorräte in den Streugutlagern, bestehend aus 13.000 Tonnen Salz, 2.100 Kubikmetern Sole und 5.000 Tonnen Splitt, ausreichend, um die Straße in einem befahrbaren Zustand zu halten. Die Anlieger tragen jedoch eine Verantwortung: Grundstückseigentümer sind für den Winterdienst auf den Gehwegen vor ihrem Eigentum zuständig. Dies wird durch das Straßenreinigungsgesetz geregelt, das besagt, dass Gehwege in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee beräumt werden müssen.

Wenn der Gehweg nicht benutzbar ist, müssen alternative Maßnahmen ergriffen werden. Die BSR kümmert sich um die Räumung von Fahrbahnen und ausgewählten Fußgängerzonen. Bei signifikantem Schneefall, wie ihn Berlin erlebte, muss die Schneeräumung unverzüglich erfolgen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Ein umgestürzter Baum in Wittenau fügte der Verkehrssituation zusätzliche Komplikationen hinzu, da er Gleise blockierte und dadurch Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr mit sich brachte.

Sicherheit und Verantwortung

Obwohl die Polizei von keiner erhöhten Unfallquote berichtete, ist der Winterdienst für die Sicherheit aller Berliner von entscheidender Bedeutung. Anlieger können Nachbarn oder professionelle Winterdienstfirmen beauftragen, bleiben jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Meldungen über unterlassene Winterdienste können beim Ordnungsamt eingereicht werden, und Verstöße gegen die Regelungen zur Verwendung von Auftaumitteln können hohe Bußgelder nach sich ziehen, da nur die BSR dazu berechtigt ist. Weitere Informationen zu den Regelungen können auf der Website der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie auf den Seiten der BSR eingesehen werden, wie berlin.de aufzeigt.

Referenz 1
www.tagesspiegel.de
Referenz 2
www.t-online.de
Referenz 3
www.berlin.de
Quellen gesamt
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