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Scharfe Kritik an neuen Flüchtlingen: Gefälschte Papiere im Anflug!

Am 14.03.2025 landen in Berlin immer wieder Flugzeuge mit Afghanen, deren Identität oft fragwürdig ist. Fälschungen von Dokumenten sind an der Tagesordnung und werfen Fragen zur Einreisepolitik auf.

In den letzten Monaten ist die Zahl der Flugzeuge, die angeblich schutzbedürftige Afghanen nach Berlin bringen, stark gestiegen. Ein Großteil dieser Ankünfte erfolgt im Kontext des Flüchtlingsstroms aus Afghanistan, wo die Identität der Empfänger häufig unklar bleibt. Experten berichten von einer überwiegenden Zahl an gefälschten Dokumenten, die bei den Einreisen von verschiedenen afghanischen Staatsbürgern präsent sind. Laut Unser Mitteleuropa beschreibt man diese Praxis bereits als „Normalzustand“. Bei einem bestimmten Flug sollten beispielsweise 157 Afghanen transportiert werden, darunter ein Ehepaar mit einer gefälschten Eheurkunde und eine neunköpfige Familie mit ungenauen Geburtsdaten.

Diese Situation wirft erhebliche Fragen zur Überprüfung und Identität der ankommenden Personen auf. Insider berichten von einer nicht transparenten Auswahl und der Tatsache, dass Afghanen über den Schwarzmarkt oder von Behörden „Pass-Rohlinge“ erhalten, die sie selbst ausfüllen. So wird die Echtheit der afghanischen Papiere zur Herausforderung für die zuständigen Ämter.

Kontrolllücken und Herausforderungen

Die Problematik gefälschter Pässe wurde jüngst durch die Festnahme von drei Terrorverdächtigen in Norddeutschland verstärkt, die gefälschte Dokumente aus einer IS-Fälscherwerkstatt verwendet hatten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann äußerte sich besorgt über die Kontrolllücken im Kontext des Flüchtlingsstroms und kritisierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für dessen wiederholte Schwierigkeiten bei der Erkennung gefälschter Pässe. Der Welt zufolge stellte das BAMF fest, dass von 53.603 geprüften Dokumenten rund 3.311 als mutmaßlich gefälscht identifiziert wurden, was etwa 6% entspricht.

Ein weiterer alarmierender Aspekt ist, dass 92% der Asylsuchenden, gegen die von Januar bis Juli Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise erstattet wurden, keine gültigen Reisedokumente vorweisen konnten. Während Flüchtlinge laut Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht bestraft werden dürfen, wenn sie sich umgehend bei den Behörden melden, fordert die CSU ein Einreiseverbot für Personen ohne gültige Papiere.

Technologie und Dokumentenüberprüfung

Die Herausforderungen bei der Dokumentenprüfung werden durch den Zugang zu Originalunterlagen und die Erbeutung echter Pässe durch den IS verstärkt. Das BAMF nutzt mittlerweile Technologien zur Prüfung von Dokumenten: 370 Prüfer setzen hochauflösende Mikroskope und computerbasierte Systeme ein, um die Echtheit von Pässen und Ausweisen zu überprüfen. Der Einsatz solcher Technologien wurde von Deutschlandfunk Kultur dokumentiert, wo Urkundenprüfer wie Helmut Damm bei der Analyse von Sicherheitsmerkmalen wie Wasserzeichen staatlicher Dokumente eine zentrale Rolle spielen.

Die Notwendigkeit für intensivere Prüfungen ergibt sich insbesondere dann, wenn Unregelmäßigkeiten in den Dokumenten festgestellt werden. Bei Flüchtlingen ist zu beachten, dass gefälschte Papiere nicht zwangsläufig zur Ablehnung des Asylantrags führen. Es bleibt eine Herausforderung für Behörden, sowohl die Sicherheit zu gewährleisten als auch den rechtlichen Rahmen für Flüchtlinge zu respektieren.

Zusammenfassend zeigt die aktuelle Lage, dass sowohl die Dokumentenprüfung als auch die Identitätsfeststellung im Kontext der Flüchtlingsströme aus Afghanistan und anderen Krisengebieten ein komplexes und vielschichtiges Problem darstellen, das sowohl eine technische als auch eine rechtliche Dimension hat. Die kontinuierliche Anpassung und Verbesserung der Kontrollmechanismen ist unerlässlich, um sowohl die Sicherheit der Gesellschaft zu schützen als auch den schutzbedürftigen Menschen gerecht zu werden.

Referenz 1
www.unser-mitteleuropa.com
Referenz 2
www.welt.de
Referenz 3
www.deutschlandfunkkultur.de
Quellen gesamt
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