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Obdachloser wegen 29,50 Euro ohne Wohnung – Neustrelitz steht unter Druck!

Jürgen Friese, ein obdachloser Mann aus Neustrelitz, kämpft um eine Wohnung. Trotz seiner Bemühungen scheitert er aufgrund von bürokratischen Hürden und einer Mietübernahme von nur 29,50 Euro.

Jürgen Friese, ein 55-jähriger Mann aus Neustrelitz, ist seit Mai 2024 obdachlos. Vor seiner aktuellen Situation war er in der Gastronomie tätig, wo sein Arbeitgeber ihm eine Unterkunft bereitstellte. Um über die Runden zu kommen, verkauft er selbstgestrickte Hausschuhe vor einem Kaufland. Bei den zurzeit niedrigen Temperaturen hat er jedoch keinen warmen Schlafplatz.

Sein Antrag auf Mietkostenübernahme beim Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte wurde abgelehnt. Der Ablehnungsgrund war ein Betrag von lediglich 29,50 Euro, den Friese senken wollte. Dieser Preisunterschied erklärte sich durch die Einstufung der Kosten für eine Einzimmerwohnung (49 m²) als unangemessen hoch. Dies ist symptomatisch für die Schwierigkeiten, mit denen viele Wohnungssuchende in der Region konfrontiert sind.

Bürokratische Hürden

Friese stellte am 17. Dezember 2024 zum ersten Mal einen Antrag auf Wohnraum und wurde von der „Modernen Wohnungsbaugenossenschaft Neustrelitz“ registriert. Am 19. Dezember 2024 erhielt er ein Wohnungsangebot, das er umgehend an das Jobcenter weiterleitete. Allerdings wurde ihm am 7. Januar 2025 mitgeteilt, dass sein Antrag abgelehnt wurde. Er versuchte daraufhin, den Mietpreis der Wohnung um 29,50 Euro zu senken, was jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Die betreffende Wohnung wurde schließlich an einen anderen Bewerber vermietet.

Der Wohnungsmarkt in Neustrelitz ist angespannt, und kleinere Wohnungen sind schnell vergeben. Zudem hat das Jobcenter strenge Richtlinien für die Übernahme von Mietkosten, die selbst in Notfällen keine Ausnahmen zulassen. Bürgermeister Andreas Grund bestätigte, dass es ein Angebot an Notunterkünften gibt, welches Friese jedoch abgelehnt hat, da ihm die dortige Privatsphäre fehlte. Damit bleibt ihm nichts anderes übrig, als auf der Straße zu leben.

Regelungen für Unterkunftskosten

Nach den Richtlinien des Jobcenters werden die Kosten für Unterkunft und Heizung für Bürgergeldbezieher in angemessener Höhe übernommen. Laut den Informationen von der Arbeitsagentur müssen Mietkosten und die Größe der Unterkunft geprüft werden, und bei unangemessenen Wohnungen wird erwartet, dass die Betroffenen die Kosten senken, beispielsweise durch Umzug in günstigerem Wohnraum oder Untervermietung. Es ist entscheidend, dass der Mietvertrag für eine neue Unterkunft erst nach einer Abstimmung mit dem Jobcenter unterschrieben wird.

Die Mietobergrenze für Neustrelitz liegt bei 355,50 Euro für die Bruttokaltmiete. Diese Richtwerte können jedoch je nach Region variieren. In größeren Städten wie Berlin oder München sind die Mietobergrenzen wesentlich höher. Die Mietobergrenzen für Bürgergeldbezieher werden auch in den kommenden Jahren voraussichtlich angepasst, was den Druck auf die ohnehin angespannte Wohnsituation erhöhen könnte.

Friese ist ein Beispiel für die zunehmende Herausforderung, der sich viele Menschen gegenübersehen: die Grenzen des Hilfesystems, das als lückenhaft beschrieben wird und einen erhöhten Bedarf an umfassender Unterstützung signalisiert. Laut Sylke Drobek, der Leiterin des Ordnungsamtes, steigt die Anzahl der Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, beständig. Dies stellt alle beteiligten Institutionen vor große Herausforderungen.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.arbeitsagentur.de
Referenz 3
www.buerger-geld.org
Quellen gesamt
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