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Kleingärten in Berlin: Neues Gesetz für langfristigen Schutz beschlossen!

Der Berliner Senat plant ein Gesetz zur langfristigen Sicherung von Kleingärten. Drei Viertel der Anlagen sind landeseigen. Kritiker fordern besseren Schutz für diese wichtigen städtischen Ressourcen.

Der Berliner Senat plant ein neues Gesetz, das die langfristige Sicherung von Kleingärten auf öffentlichen Flächen fortan garantieren soll. Insgesamt befinden sich rund drei Viertel der etwa 71.000 Kleingartenanlagen in der deutschen Hauptstadt im Landesbesitz. Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist, dass landeseigene Schrebergärten künftig nicht mehr verkauft werden dürfen. Dies berichtet rbb24.

Allerdings wird es Ausnahmen geben, wenn das „öffentliche Interesse“ an einer anderen Nutzung höher eingeschätzt wird. Dies könnte insbesondere für Bauvorhaben wie Schulen, Kitas oder notwendige Infrastrukturprojekte wie Bushaltestellen und Straßen gelten. Kleingartenanlagen auf privaten Flächen sind von diesem Gesetz jedoch nicht betroffen und genießen somit keinen zusätzlichen Schutz.

Gesetzesverfahren und Herausforderungen

Ein entscheidender Aspekt des neuen Regelwerks ist, dass das Berliner Abgeordnetenhaus künftig zustimmen muss, wenn eine Kleingartenanlage weichen soll. Dies könnte potenzielle Abrisse erheblich erschweren. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn eine geeignete Ersatzfläche gefunden wird; in diesem Szenario könnte die Anlage umgesiedelt werden, ohne dass eine Zustimmung des Abgeordnetenhauses erforderlich ist. Allerdings bleibt offen, ob die neue Fläche in der Nähe der ursprünglichen Anlage liegen muss, was für einige Kritiker unklar bleibt.

Kritiker, unter ihnen Turgut Altug von den Grünen, äußern Bedenken, dass das Gesetz nicht ausreichend zum Schutz der Kleingärten beiträgt. Der Begriff „öffentliches Interesse“ wird als zu vage und unzureichend erachtet. Von Seiten der SPD fordert Umweltpolitikerin Linda Vierecke eine echte Sicherung der Kleingärten und erwartet Anpassungen am Gesetzentwurf.

Regeln und Kontrollen für Kleingärtner

Das Bundes-Kleingartengesetz sieht zudem vor, dass Kleingärten der nicht-erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und der Erholung dienen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben müssen Zwischenpächter mit Abmahnungen oder sogar Kündigungen rechnen. Zukünftig könnte eine verstärkte Kontrolle der Kleingärtner nötig sein, um die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zu gewährleisten.

Derzeit wird zudem ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit eines landeseigenen Kleingartengesetzes neben dem Bundesgesetz von den Berliner Grünen gefordert. Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, wie etwa die Änderung des Flächennutzungsplans, wird ebenso angesprochen, um die Kleingärten langfristig zu sichern.

Die Kleingärten stellen in Berlin nicht nur eine wichtige Ressource für die Erholung dar, sondern sind auch ein ortsbildendes Element. Sie sind historisch gewachsene und kulturell sowie ökologisch wertvolle Bestandteile des Stadtgrüns, die im Kleingartenentwicklungsplan (KEP) berücksichtigt werden. Der KEP wurde 2004 beschlossen und 2010 sowie 2014 hinsichtlich der Schutzfristen fortgeschrieben. Eine grundlegende Überarbeitung des Plans begann 2016 und betrachtet den demografischen Wandel, städtebauliche Umbauprozesse sowie sich ändernde soziale, ökonomische und ökologische Erfordernisse. Diese Überarbeitung wird von einer Steuerungsgruppe begleitet, die aus Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde sowie von Bezirksämtern und Senatsverwaltungen besteht, wie auf berlin.de dargelegt wird.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.spdfraktion-berlin.de
Referenz 3
www.berlin.de
Quellen gesamt
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