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Katzenrettung im Landkreis: Tierschutzbeirat zieht positive Bilanz!

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg zieht der Kreistierschutzbeirat eine positive Bilanz seiner Arbeit seit der Gründung im Mai 2024. Fokus liegt auf Katzenschutz, Hundeführerschein und Wildtierschutz.

Der Kreistierschutzbeirat im Landkreis Darmstadt-Dieburg hat eine Zwischenbilanz seiner Aktivitäten gezogen. Wie op-online berichtet, wurde der Beirat im Mai 2024 konstituiert und umfasst 26 Mitglieder. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen auf verschiedenen Themen, darunter die Katzenschutzverordnung, Fischschutz, der Hundeführerschein sowie Wildtierschutz.

Ein zentrales Anliegen des Beirates ist die Katzenschutzverordnung, die darauf abzielt, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen durch Kastration zu verringern. Der Vorsitzende Herbert Dobner hebt positive Beispiele aus Dieburg, Roßdorf, Griesheim und Weiterstadt hervor und strebt eine flächendeckende Umsetzung der Verordnung im gesamten Landkreis an.

Katzenschutzverordnung im Überblick

Die Katzenschutzverordnung hat ihren Ursprung in Berlin und trat am 8. Juni 2022 in Kraft. Nach dieser Verordnung dürfen ab dem 9. Juni 2022 unkastrierte Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf mehr haben. Halter von kastrierten Katzen sind verpflichtet, ihre Tiere zu kennzeichnen und bei einer anerkannten Registerstelle registrieren zu lassen. Die Kennzeichnung erfolgt durch Implantierung eines Mikrochip-Transponders. Bei der Auffindung einer fortpflanzungsfähigen Katze kann die zuständige Behörde die Haltungsperson auffordern, das Tier unfruchtbar zu machen, um die Fortpflanzungskette zu unterbrechen und damit Schmerzen sowie Leiden freilebender Katzen zu reduzieren. Mehr Informationen finden sich in den FAQs zur Katzenschutzverordnung.

In Darmstadt-Dieburg unterstützt der Erste Kreisbeigeordnete Lutz Köhler zusammen mit Dr. Christa Wilczek die Kampagne „Politik für die Katz – höchste Zeit, stoppt Katzenleid“. Ziel dieser Kampagne ist es, das Problem der unkontrollierten Katzenvermehrung anzugehen und wirksame Maßnahmen zu fördern.

Weitere Aktivitäten des Kreistierschutzbeirates

Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Katzenschutzverordnung hat der Kreistierschutzbeirat mehrere Initiativen zur Verbesserung der Tierschutzbedingungen ins Leben gerufen. Dazu zählt die Zusammenstellung von Hunde-Auslaufplätzen, die besonders im Hinblick auf die Leinenpflicht aufgrund der Afrikanischen Schweinepest notwendig geworden sind. Gleichzeitig wird ein Hundeführerschein entwickelt, um die Verantwortung von Hundebesitzern zu stärken.

Ein weiterer Schritt ist die Aktualisierung einer Liste von Auffang- und Pflegestationen im Landkreis. Informationen zur Erstversorgung verletzter Wildtiere sollen bereitgestellt werden, wobei auch die Verbesserung der Zusammenarbeit bei Wildtierunfällen und die Aktualisierung von Kontaktlisten angestrebt wird.

In einem fachlichen Austausch mit Wasserbehörden wird zudem an Themen des Fischschutzes und der Biodiversität gearbeitet. Darüber hinaus setzt sich der Kreistierschutzbeirat für regionale Schlachthöfe mit kurzen Transportwegen ein, was eine positive Entwicklung für den Schlachthof in Brensbach zeigt.

Diese umfassenden Maßnahmen stehen im Einklang mit dem allgemeinen Tierschutzgesetz (Tierschutzbund), welches alle Tiere, einschließlich Wirbeltiere wie Katzen und Hunde, schützt. Das Gesetz stellt klar, dass Tiere fühlende Wesen sind, die vor vermeidbarem Schmerz, Leid oder Schaden geschützt werden müssen. Der Umgang mit Tieren ist somit auch rechtlich geregelt und soll sicherstellen, dass diese bestehen können.

Referenz 1
www.op-online.de
Referenz 2
www.berlin.de
Referenz 3
www.tierschutzbund.de
Quellen gesamt
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