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Jetzt entscheidet das Verfassungsgericht über Berlins autofreie Zukunft!

Am 2. April 2025 beginnt die Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs über den Gesetzentwurf zur autofreien Innenstadt. Bürgerinitiative hofft auf Volksentscheid. Seien Sie dabei!

Am 2. April 2025 findet eine bedeutende Verhandlung am Berliner Verfassungsgerichtshof statt. Die Sitzung beginnt um 10:30 Uhr und dreht sich um die Pläne einer Bürgerinitiative, die einen Volksentscheid zur autofreien Innenstadt anstrebt. Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ plant, nach einer vierjährigen Übergangszeit fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings, mit Ausnahme der Bundesstraßen, als „autoreduzierte Straßen“ zu klassifizieren. Auf diesen Straßen sollen nur noch Fußgänger, Radfahrer sowie Busse und Straßenbahnen erlaubt sein.

Der Senat hat den Gesetzentwurf, der die Verkehrswende in Berlin vorantreiben soll, als verfassungsrechtlich bedenklich erachtet und im Jahr 2022 um eine Prüfung durch das Gericht gebeten. Diese Überprüfung ist mittlerweile im Gange. Während der Verhandlung wird erwartet, dass der Senat seine Bedenken untermauert, während die Bürgerinitiative auf das Gutachten von Prof. Dr. Remo Klinger verweist, das bestätigt, dass das Gesetz keine verfassungsrechtlichen Verstöße enthält.

Details zur Verkehrsinitiative

Die Bürgerinitiative hat im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften gesammelt, um das Volksbegehren ins Leben zu rufen. Notwendig waren lediglich 20.000 gültige Stimmen. Der Volksentscheid zielt darauf ab, den Fuß- und Radverkehr zu fördern und den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Geplant ist, dass private Autofahrten auf diesen Straßen pro Person auf maximal zwölf Fahrten pro Jahr beschränkt werden, um den Transport sperriger Güter zu ermöglichen. Außerdem sind Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen, Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr vorgesehen.

Die Verhandlung findet im Plenarsaal des Kammergerichts in der Elßholzstraße 30–33 in Berlin-Schöneberg statt. Interessierte Bürger können der Sitzung beiwohnen, und es wird empfohlen, bereits 45 Minuten vor Verhandlungsbeginn zu erscheinen. Ein Urteil nach der mündlichen Verhandlung wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Zukünftige Schritte der Initiative

Sollte das Verfassungsgericht den Gesetzentwurf billigen, könnte eine zweite Unterschriftensammlung im Sommer 2025 in die Wege geleitet werden. Für die Abstimmung über das vorgesehene Gesetz wären insgesamt 175.000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Bürgerinitiative hofft auf eine breite Unterstützung, um die Verkehrswende in Berlin voranzutreiben und auf diese Weise die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen.

In einem weiteren Zusammenhang untersucht das Projekt Mobilitätslabor 2025, das vom nexus Institut in Kooperation mit Bürgern in Klein- und Mittelstädten durchgeführt wird, verschiedene Mobilitätsalternativen. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Fortbewegung ohne Auto zu verbessern und CO2-Emissionen zu reduzieren. Dabei liegt der Fokus auf den Bedingungen, die verschiedene Verkehrsträger wie Bus, Bahn und Fahrrad attraktiv machen. Solche Projekte könnten als Inspiration für ähnliche Initiativen in anderen Städten dienen, um die urbane Mobilität nachhaltig zu gestalten.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
volksentscheid-berlin-autofrei.de
Referenz 3
www.umweltbundesamt.de
Quellen gesamt
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