BerlinHamburgImmobilien

Frist bis Ende März: So sparen Vermieter bei der Grundsteuer!

Bis zum 31. März 2025 können Vermieter einen Antrag auf Grundsteuer-Teilerlass stellen. Voraussetzungen und Fristen sind entscheidend für Eigentümer, die von Mietausfällen betroffen sind.

Bis zum 31. März 2025 haben Eigentümer von Häusern und Wohnungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Grundsteuer-Teilerlass zu stellen. Dies betrifft insbesondere Vermieter, die aufgrund unverschuldeter Mietausfälle in einer finanziell angespannten Situation sind. Laut Ruhr24 können Vermieter, deren Mieteinnahmen mehr als 50% unter der üblichen Jahresrohmiete liegen, einen Erlass von 25% der Grundsteuer beantragen. Bei einem vollständigen Mietausfall haben sie sogar Anspruch auf eine Reduzierung von bis zu 50%.

Um einen Teilerlass zu beantragen, müssen die Anträge beim zuständigen Steueramt der Kommune eingereicht werden, in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin ist das formlose Schreiben mit Nachweisen zu Mietausfällen direkt beim Finanzamt vorzulegen. Dies gilt für das Jahr 2024, wobei die Anträge bis zum Stichtag nicht verlängert werden können. Die Fristen sind strikt, daher sollten Vermieter schnell handeln, um mögliche finanzielle Entlastungen zu nutzen.

Voraussetzungen für den Erlass

Vermieter, die einen Antrag stellen möchten, müssen nachweisen, dass sie von unverschuldeten außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, wie etwa der Zahlungsunfähigkeit ihrer Mieter oder einem Leerstand nach einem Brand oder Wasserschaden. Ein Leerstand wegen geplanter Renovierungen hingegen berechtigt nicht zu einer Minderung der Grundsteuer. Die Verantwortlichkeit, sich aktiv um eine Vermietung zu bemühen, bleibt zwar bestehen, es sind jedoch keine unzumutbaren Bemühungen gefordert. Es wird empfohlen, Vermietungsbemühungen zu dokumentieren, um diese im Antragsprozess vorlegen zu können, wie beispielsweise durch Anzeigen oder Makleraufträge, wie im Detail von Haufe beschrieben.

Zusätzlich zu den Erlassmöglichkeiten ist die Grundsteuer immer noch eine Pflichtabgabe auf den Besitz von Grundstücken, die in der Regel auf die Mieter umgelegt werden kann, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Dies bedeutet, dass selbst bei einer Reduzierung der Grundsteuer die potenziellen Belastungen für Vermieter und Mieter weiterhin bestehen bleiben.

Auswirkungen der Grundsteuerreform 2025

Eine grundlegende Reform der Grundsteuer wird im Jahr 2025 in Kraft treten, um eine veraltete Berechnungsmethode zu ersetzen, die auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964 für Westdeutschland und 1935 für Ostdeutschland basierte. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese alte Berechnung bereits 2018 als verfassungswidrig erklärt. Die neue Berechnung wird anhand aktueller Grundstückswerte, Gebäudeeigenschaften und Lagen durchgeführt. Ein dreistufiges Modell wird dabei zur Anwendung kommen: Zunächst werden der Grundstücks- und Gebäudewert ermittelt, gefolgt von einer gesenkten Steuermesszahl und schließlich dem variablen Hebesatz der Kommune, wie von LPE Immobilien erläutert.

Die Auswirkungen dieser Reform werden unterschiedlich ausfallen und hängen stark von der Lage und der Art des Eigentums ab. In gefragten städtischen Lagen könnte es zu einer Erhöhung der Grundsteuern kommen, während sie in ländlichen Gebieten eher sinken könnten. Vermieter werden also gut beraten sein, ihre Grundsteuerbescheide zu prüfen und binnen eines Monats Einspruch gegen etwaige Fehler einzulegen. Transparenz bei der Nebenkostenabrechnung und die Beobachtung der kommunalen Hebesätze sind ebenfalls wichtige Schritte, die Eigentümer in Betracht ziehen sollten.

Zusammenfassend ist die Frist bis zum 31. März entscheidend. Vermieter sollten sich der Regelungen und Möglichkeiten bewusst sein, die ihnen zur Verfügung stehen, um ihre finanziellen Belastungen zu mindern und sich gleichzeitig auf die kommenden Änderungen der Grundsteuerstruktur vorzubereiten.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
www.haufe.de
Referenz 3
lpe-immobilien.com
Quellen gesamt
Web: 20Social: 47Foren: 41