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Feuerzeugwurf im Stadion: Bochum gewinnt Rechtsstreit gegen Union!

Nach dem Feuerzeugwurf auf Torhüter Drewes wird das Bundesliga-Spiel Union Berlin gegen VfL Bochum neu bewertet. Das DFB-Sportgericht entscheidet über Protest und mögliche Strafen.

Am 9. Januar 2025 hat das DFB-Sportgericht entschieden, dass das umstrittene Bundesliga-Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum, welches im Dezember stattfand, mit 2:0 für Bochum gewertet wird. Der Streitpunkt ist ein Vorfall, der die Fußballwelt in Aufregung versetzte: Bochums Torhüter Patrick Drewes wurde kurz vor Schluss von einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Der Vorfall führte zu einer 30-minütigen Unterbrechung, nach der das Spiel zwar wieder fortgesetzt wurde, jedoch ohne Drewes und mit einem sogenannten „Nichtangriffspakt“ zwischen den beiden Teams.

Das ursprüngliche Spiel endete am 14. Dezember 2024 mit einem Unentschieden von 1:1. Doch jetzt wird Bochum als Sieger betrachtet, da das DFB-Sportgericht dem Protest der Mannschaft stattgegeben hat. Union Berlin hat die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. In der mündlichen Verhandlung, die um 13.30 Uhr in Frankfurt am Main stattfand, kamen Zeugen aus beiden Lagern zu Wort, unter anderem Bochums Mannschaftsarzt Mark Sandfort und Trainer Dieter Hecking. Auch Union Berlins Sport-Geschäftsführer Horst Heldt sowie der Schiedsrichter Martin Petersen wurden gehört.

Der Vorfall und seine Folgen

Der Feuerzeugwurf, der Drewes verletzte und dessen Fortsetzung des Spiels unmöglich machte, brachte Bochum in eine schwierige Situation. Das Team musste mit nur neun Spielern die Partie zu Ende spielen. In der Nachspielzeit, als das Feuerzeug auf Drewes flog, erlebten die Zuschauer einen Eklat, der ein Umdenken in der Wahrnehmung von Sicherheitsfragen im Fußball anstoßen könnte. Drewes klagte nach dem Spiel über Übelkeit, Kopfschmerzen und allgemeines Unwohlsein, wurde jedoch am nächsten Tag aus dem Krankenhaus entlassen.

Nach dem Vorfall sieht sich Union Berlin nicht nur mit dieser Spielewertung konfrontiert. Auch ein Verfahren wegen des Verhaltens des Fans, der das Feuerzeug geworfen hat, stehen an. Mögliche Strafen könnten von Geldbußen über Blockaden bis hin zu einem Geisterspiel reichen. Historisch gesehen wurden seit 2017 keine Kollektivstrafen verhängt, was die Situation zusätzlich kompliziert macht. Der verantwortliche Fan erhielt bereits ein dreijähriges Stadionverbot.

Vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit

Ähnliche Fälle haben in der deutschen Fußballgeschichte bereits für Aufsehen gesorgt. So wurde beispielsweise im Jahr 1988 ein Spiel nach einem Vorfall, bei dem Mönchengladbachs Christian Hochstätter getroffen wurde, wiederholt. Ein weiterer Vorfall datiert aus dem Jahr 1994, als Bochums Andreas Wessels mit einem Feuerzeug beworfen wurde – auch hier folgte eine Wiederholung des Spiels. Diese Präzedenzfälle haben möglicherweise Einfluss auf die derzeitige Entscheidung zur Wertung des Spiels und auf die kommende Berufungsverhandlung von Union Berlin.

Gleichzeitig wirft dieser Vorfall auch Fragen zur Sicherheit von Spielern und Fans im Stadion auf. Das DFB hat in diesem Zusammenhang einen Leitfaden veröffentlicht, der wichtige Punkte zur Gewährleistung der Sicherheit im Amateurfußball behandelt und auch auf die Verantwortung der Vereine hinweist. Details hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden.

In Anbetracht dieser Ereignisse wird es spannend sein zu beobachten, ob Union Berlin die Entscheidung des DFB-Sportgerichts anfechten wird und welche weiteren Schritte im Rahmen des Verfahrens eingeleitet werden könnten. Die zunehmenden Spannungen zwischen Sicherheitsfragen und dem Fanverhalten dürften in den kommenden Monaten weitere Diskussionen im deutschen Fußball auslösen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können die detaillierten Berichte von RBB24 sowie Sportschau konsultiert werden.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.sportschau.de
Referenz 3
assets.dfb.de
Quellen gesamt
Web: 10Social: 115Foren: 46